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Nur ein Prüfer für alle Lohnabgaben

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Heute, Donnerstag, beginnt bei einem Wiener Baumeister ein Prüfer des Magistrats mit einer Kommunalsteuerprüfung. Genau vor einem Monat hatte der Betrieb eine Prüferin der Gebietskrankenkasse "zu Gast" und im Jänner war ein Lohnsteuerprüfer zu Besuch. Derzeit noch ausständig sind die Leute von der Urlaubskasse, vom Arbeitsamt, vom Arbeitsinspektorat und von der "normalen" Steuerprüfung. Künftig kommt wohl noch einer von der "Abfertigungs-Neu"-Kasse. "Alle halten mich furchtbar auf", sagt der Baumeister: "Kann nicht einer allein alles prüfen?". Die Idee hat was. Ab kommendem Jahr hat sie sogar Chancen auf Verwirklichung.


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Das Projekt "Maßnahmen zur Vereinfachung der Lohnver-rechnung" bemüht seit einiger Zeit einen illustren Kreis von Experten mit dem Nachdenken nach der Lösung eines Sonderproblems, das Wirtschaft und Verwaltung derzeit gleichermaßen belastet. Lassen sich die amtlichen Lohnabgabenprüfungen in den Betrieben von einem einzigen, alle Abgaben gemeinsam prüfenden Organ abwickeln? Finanz, Sozialversicherung und Kommunen prüfen jeweils die selben betrieblichen Unterlagen und Aufzeichnungen, aber jeweils nach eigenen Kriterien, in einem eigenen Zyklus mit eigenen Beamten. Es muss doch denkbar sein, alle drei Prüfungsverfahren nach gleichen Richtlinien abzuwickeln und von universell geschulten Organen in einem einzigen Prüfungsgang durchführen zu lassen.

Emsige SV-Prüfer

Derzeit werden von der Finanz etwa 180 Lohnsteuerprüfer eingesetzt, die zuletzt (2001) etwa 20.000 Betriebe prüften und ein Mehrergebnis von etwa 1,7 Mill. Schilling einholten. Ihnen stehen 250 Krankenkassenprüfer gegenüber, die 2001 fast 94.000 Betrieb kontrollierten und etwa 1,9 Mill. Schilling "erlösten". Bei den Gemeindeprüfern gibt es keine so deutliche Statistik, zumal viele Kleingemeinden das Prüfungswesen privaten Wirtschaftsprüfern anvertrauen. Diese sind zwar (angeblich) nicht so effizient, aber - so ein nö. Bürgermeister - "sie rentieren sich meistens doch". Finanz- und SV-Prüfer sind in die Gesamtorganisationen ihrer Apparate integriert, machen nicht nur Revision, sondern erstellen auch Bescheide und erledigen Rechtsmittel.

Vielseitige Finanz-Prüfer

Die Lohnsteuerprüfer wurden von der Finanz inzwischen schon intensiv auf Universal-Betriebsprüfer umgeschult, kennen sich also nicht bloß in der Lohnverrechnung aus, sondern spitzeln bei ihrer Einschau-Tätigkeit auch gleich in anderen Winkeln der Betriebe herum: Prüfen Arbeitszimmer, machen Umsatzsteuerrevisionen und betätigen sich als Exekutoren, wenn der Steuerzahler säumig ist. Ihre Ausrüstung ist supermodern: Jeder hat seinen Laptop, kriegt demnächst sogar einen funkelnagelneuen, weil neue Prüfsoftware zum Einsatz kommt.

Demgegenüber treten die Krankenkassenprüfer aber durchaus nicht auf der Stelle - wie ihr Erfolg bei der Anzahl der Prüfungsbetriebe und bei der Beitragseintreibung zeigt. Freilich beschränkt sich ihre Revisionsarbeit vorwiegend auf das Nachrechnen von Beitragsgrundlagen und auf die Ermittlung des richtigen Anspruchlohnes. Wenn ein Dienstnehmer über der Höchstbeitragsgrundlage verdient, wird er für die Prüfer uninteressant.

Synergieeffekte als Ziel

Aus Kreisen der Wirtschaft wird die Effizienz der beiden Prüferorganisationen unterschiedlich beurteilt. Während man bei den Lohnsteuerprüfern vorwiegend Interesse am Mehrergebnis zu finden glaubt (ein Erfolg, der ihnen auch dann bleibt, wenn sie im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren verlieren), ortet man bei den SV-Prüfern eine eher harte und konsequente Durchsetzung der ASVG-Paragraphen und muss sich bei Einsprüchen in 80% der Streitfälle mit einem Sieg der SV-Prüfer abfinden.

Schon bisher gibt es Kontakte zwischen den beiden Prüfungskörpern: Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen und - seit 1998 - auch gegenseitiger Informationsaustausch bei der Aufdeckung problematischer Prüfungsfälle sind üblich. "Eine Zusammenarbeit beider Behörden in der bisherigen Form führt jedoch zu keinen wesentlichen Synergieeffekten", heißt es im Expertenbericht. Genau dieser Synergieeffekt ist aber - neben der Entlastung der Wirtschaftstreibenden von fortwährenden Prüferbesuchen - das zweite Ziel der Projektgruppenarbeit.

Einer prüft alles

Künftig soll deshalb der selbe Prüfer (die selbe Prüferin) alle Lohnabgaben eines Betriebes gemeinsam prüfen, frei nach dem Grundsatz: Wer zuerst kommt, prüft alles". Von einem Lohnsteuerprüfer sollen auch die Beitragsgrundlagen der Sozialversicherung (einschließlich Meldewesen, Beitragsabrechnung und Beitragsabfuhr) mitgeprüft werden. Ein SV-Prüfer soll nicht bloß die Einhaltung der ASVG-Bestimmungen, sondern auch jene des Lohnsteuerrechts kontrollieren. Die Abwicklung von Kommunalsteuerprüfungen könnte - je nach Einsatz - dem Finanz-Prüfer oder jenem von der SV "angehängt" werden.

Voraussetzung für all das sind natürlich einheitliche Prüfer-ausbildung, einheitliche EDV-Ausstattung, einheitlicher Datenzugang und einheitliche Anbindung an die Bescheid erstellenden Behörden. Und: Einheitliche Verfahrensvorschriften. Vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts wurde den diesbezüglichen Überlegungen bereits grünes Licht gegeben. Kurzfristig könnte daher die zusammengelegte Steuer-/SV-/Kommunalsteuer-Prüfung in Großbetrieben bereits Anwendung finden. Mittelfristig sollten auch Kleinbetriebe nur mehr einen einzigen Lohnabgaben-Prüfer (eine Prüferin) empfangen müssen.

Start ab 2003

Wie konkret das Projekt bereits gediehen ist, zeigt ein soeben fertiggestellter Gesetzentwurf. Demnach wird in § 86 EStG, in § 41 a ASVG und in § 13 KommStG gleichlautend festgeschrieben, dass jeder Prüfer ab 2003 auch den Revisionsbereich der beiden anderen Lohnabgabenbereiche "tunlichst" mitzuprüfen hat.

Tunlichst. Denn noch muss ein nicht unwesentliches peripheres Problem gelöst werden. SV-Prüfer verdienen im Durchschnitt wesentlich mehr als ihre Finanz-Kollegen. Und diesen Stolperstein muss erst einer wegrollen, ehe sich die Kollegen mit der Arbeit der anderen Fraktion anfreunden können.