Zum Hauptinhalt springen

Nur ein Viertel erfüllt Deutschkurs-Pflicht

Von Katharina Schmidt

Politik

SPÖ-Mandatar Maier: "Bekommen gröbere Probleme." | Innenministerium hat keine Zahlen über Säumige. | Wien. Nur 25 Prozent jener Ausländer, die 2006 eine Integrationsvereinbarung eingegangen sind, haben diese bisher auch erfüllt. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ durch das Innenministerium hervor. Für den Salzburger SPÖ-Abgeordnete Johann Maier, der die Anfrage initiiert hat, ist diese Situation beunruhigend: "Ab 2008 werden wir gröbere Probleme bekommen", sagt er zur "Wiener Zeitung".


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 17 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Der Hintergrund: Wer als Drittstaatsangehöriger - also als Ausländer, der weder aus der EU noch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum stammt - seit Inkraft-Treten des neuen Fremdenrechts 2006 einen Aufenthaltstitel erhalten oder verlängern will, muss einen Deutschkurs absolvieren.

Während im alten Fremdenrecht Ausnahmeregelungen für einen solchen Kurs relativ großzügig ausgelegt waren, werden Ausnahmen nun nur selten gewährt (Kasten). Vor allem für die Jahre 2003 - damals wurde die Integrationsvereinbarung eingeführt - bis 2005 ist die "Zahl der Ausnahmeregelungen schockierend", meint Maier.

Neues Fremdenrecht: Weniger Ausnahmen

2006 wurden zwar weit weniger Ausnahmen gewährt als zuvor, von jenen 23.178 Personen, die eine Integrationsvereinbarung eingegangen sind, haben aber nur knapp 6000 diese erfüllt. Das heißt nun nicht, dass der Rest sie nicht noch erfüllen wird (insgesamt haben sie fünf Jahre Zeit), Maier schließt aber aus den Zahlen, dass ein Großteil den Kurs abgebrochen hat. "Wir wissen nicht, wie viele im freien Raum schweben", so Maier. Selbst im Büro von Innenminister Günther Platter, das am Freitag für eine Stellungnahme nicht erreichbar war, fehlen dazu laut Anfragebeantwortung die Zahlen.

Schuld an der Säumigkeit der Ausländer ist laut Maier jedenfalls das Innenministerium: Vor allem im ländlichen Raum würden die Kurse oft gar nicht erst angeboten - und wenn, dann zu Zeiten, die für Berufstätige nicht machbar seien.

Neben einem ausreichenden Angebot fordert der SPÖ-Mandatar von Platter "mehr Information und mehr Druck" auf die Migranten. Denn viele wüssten gar nicht, dass bei Nicht-Einhaltung des Integrationsvertrags Sanktionen bis zur Abschiebung drohen.

Wie zuletzt Salzburgs SPÖ-Landeshauptfrau Gabi Burgstaller setzt sich auch Maier für ein Bleiberecht für gut Integrierte ein. Im Herbst soll dies mit Platter verhandelt werden.

2

http://www.wienerzeitung.at/bilder/artikel/2007280704integration.gif

Wissen: Integrationsvereinbarung

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), das ein Teil des Fremdenrechtspakets 2005 ist, müssen Drittstaatsangehörige einen zweistufigen Sprachkurs absolvieren. Das erste Modul ist ein Alphabetisierungskurs für Personen, die der lateinischen Schrift nicht mächtig sind. Das zweite Modul sieht 300 Stunden Deutschkurs vor. Der Staat schießt 375 Euro (Modul eins) beziehungsweise die Hälfte der Kurskosten (Modul zwei) zu, wenn die Kurse je innerhalb eines Jahres absolviert werden.

Ausnahmen gibt es für unmündige Ausländer und für jene, die wegen des hohen Alters oder des Gesundheitszustandes keinen Kurs besuchen können.