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Nur mehr melden statt zahlen

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Bei Grundstücken fällt nach wie vor Steuer an. | Vorsicht mit dem Zweitwohnsitz: Der deutsche Fiskus hat vollen Zugriff. | Wien. Nun ist es also soweit: Ab morgen, Freitag, sind Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich Geschichte. In Zukunft nascht der heimische Fiskus nur noch mit, wenn Grundstücke vererbt oder verschenkt werden. Außerdem kann eine Verletzung der neuen Meldepflichten für Schenkungen teure Konsequenzen haben.


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Um zu verhindern, dass - zum Beispiel - Handwerkerhonorare in Zukunft einfach als steuerfreies Geschenk getarnt werden, will die Finanz Bescheid wissen, sobald größere Geldsummen oder andere Vermögensarten den Besitzer wechseln. Geschenke zwischen Angehörigen müssen ab einem Gesamtwert von 50.000 Euro gemeldet werden. Dies gilt auch, wenn die Summe mehrerer kleiner Geschenke innerhalb eines Jahres den Wert von 50.000 Euro übersteigt. Bei Geschenken außerhalb der Familie liegt diese Grenze bei 15.000 Euro - gegebenenfalls innerhalb von fünf Jahren.

Saftige Geldstrafen

Die Meldung hat innerhalb von drei Monaten zu erfolgen und zwar - soweit zumutbar - auf elektronischem Weg über "Finanz Online", den Internet-Auftritt der heimischen Finanzverwaltung. Unterbleibt die Meldung, und die Steuerprüfer bemerken das, muss der Nachweis erbracht werden, dass es sich tatsächlich um ein Geschenk gehandelt hat. Ist die Anzeige vorsätzlich nicht erfolgt, kann eine Geldstrafe im Ausmaß von 10 Prozent des Werts des geschenkten Vermögens verhängt werden.

In diese Regelung fällt nicht das Erben oder Schenken von Grundstücken. Hier wird nämlich in Zukunft ohnehin Grunderwerbsteuer fällig. Diese ist im Normalfall deutlich niedriger als die frühere Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Der Steuersatz beträgt 2 Prozent für Ehegatten, Eltern oder Kinder - sonst 3,5 Prozent.

Kurioserweise bemisst sich die Grunderwerbsteuer in diesem Zusammenhang vom dreifachen Einheitswert des Grundstücks. Genau wegen derartiger Bewertungsvorgänge hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Vorjahr sowohl Erbschafts- als auch Schenkungssteuer gekippt. Die Kritik der Verfassungsrichter: Die Bewertung anhand seit Jahrzehnten nicht an die reale Preisentwicklung angepasster Einheitswerte sei gleichheitswidrig. Da sich die SPÖ mit dem Wunsch, die Steuern zu reparieren, nicht gegen Regierungspartner ÖVP durchsetzen konnte, laufen diese nun aus.

Politische Debatte

Das Ende von Erbschafts- und Schenkungssteuer hat in den vergangenen Monaten zu einer heftigen politischen Debatte geführt. Die einen sehen eine massive Entlastung - vor allem für Klein- und Mittelunternehmen -, die anderen orten eine Begünstigung großer Privatvermögen.

Auch in Deutschland stößt das Auslaufen der Steuern nicht auf Gegenliebe: Aus Angst vor einem Anstieg der Steuerflucht hat die Bundesrepublik das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich gekündigt. Das hat zur Folge, dass Österreicher, die (auch) über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen, in Zukunft dort Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen müssen. Laut Finanzministerium wird zwar über ein Nachfolgeabkommen verhandelt, eine Einigung sei aber noch nicht in Sicht.