Kommission entscheidet im Herbst über Haftung. | Finanzministerium ortet keine Probleme. | Wien/Brüssel. Handelt es sich bei der Staatshaftung für die "Bawag P.S.K." um eine unerlaubte Beihilfe? Das prüft die EU-Kommission derzeit. Ein Kommissionsbeamter meinte am Mittwoch in Brüssel: "Das ist ein sehr komplizierter Fall. Ich bezweifle, dass es vor den Sommerferien im August eine Entscheidung geben wird."
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Anfang Mai hieß es von der Wettbewerbsbehörde, man gehe davon aus, das die 900 Mio. Euro umfassende Staatsgarantie die EU-Kriterien erfülle. Allerdings könne das die Kommission erst tatsächlich entscheiden, wenn der Fall gemeldet wird. Laut Finanzministerium ist das am 5. Mai der Fall gewesen. In der EU sind staatliche Beihilfen eigentlich verboten, es gibt aber einige Ausnahmen. Unternehmen, die in eine Krise geraten, können unterstützt werden - sofern die Beihilfen den Wettbewerb nicht verzerren.
Die Staatsgarantie scheint jedenfalls - trotz der ausstehenden Entscheidung aus Brüssel - in der Bawag Bilanz 2005 auf. Ohne das Rettungspaket wäre aber eine Bilanz nicht zustande gekommen. "Wir verstehen in diesem Fall, warum die österreichischen Behörden so agiert haben, und dass eine gewisse Dringlichkeit bestand", sagt Jonathan Todd, Sprecher von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroess. Aus Kommissionskreisen heißt es, es wäre jedenfalls "weiser gewesen, abzuwarten, ob das mit EU-Recht wirklich vereinbar" sei.
Daran hat das Finanzministerium keinen Zweifel: "Es gab und gibt nur positive Signale auf Minister- und Beamtenebene", sagt Pressesprecher Manfred Lepuschitz. Man habe die Kommission vorab Anfang Mai informiert, und wenige Tage darauf die betreffenden Unterlagen der Behörde zukommen lassen. Außerdem sei man bei der Staatshaftung bereits bestehenden Modellen - etwa der Bank Berlin - gefolgt: "Es gab bereits Fälle, wo der Staat zur Sicherung der Bank eine Haftungsgarantie abgegeben hat, und die von Brüssel genehmigt wurden", sagt Lepuschitz. Die Kommission habe nun bürokratische Wege einzuhalten, weshalb es für ihn auch nicht verwunderlich sei, dass die Behörde erst nach der Sommerpause "Grünes Licht" geben werde.
Bawag hofft auf Freitag
Die Bawag und ihre Anwälte gehen indes davon aus, dass der mit den Gläubigern und Investoren des insolventen US-Brokers Refco vereinbarte Globalvergleich morgen, Freitag, bewilligt werden wird.
Bereits Anfang Juni hatte man sich geeinigt, am Dienstag hat der zuständige US-Konkursrichter Robert Drain den Vergleich aber nach einer sechs Stunden lang dauernden Anhörung vertagt. Ein Anwalt sprach gegen "missverständlich formulierte Passagen" Einwände aus.