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Oberstaatsanwalt prüft Anzeige gegen Lyoness

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Vor zwei Monaten wurde Strafanzeige erstattet - Zuständigkeit nicht geklärt.


Klagenfurt/Graz. Noch ist es nicht entschieden, ob der Fall Lyoness die Staatsanwaltschaft Klagenfurt oder die Anklagebehörde in Graz beschäftigen wird. "Der Akt liegt seit fünf Werktagen zur Prüfung bei uns, das ist eine umfangreiche Geschichte, die man sich auch reinziehen muss", sagt der Grazer Oberstaatsanwalt Erich Leitner zur "Wiener Zeitung".

Bereits am 7. September hat der Klagenfurter Anwalt Gunter Huainigg im Namen eines "Partners" der umstrittenen Einkaufs- und Rabattgemeinschaft Lyoness eine Sachverhaltsdarstellung gegen den Strukturkonzern um Hubert Freidl eingebracht. Der Verdacht: Bei Lyoness handelt es sich um ein illegales Gewinnerwartungssystem, sprich ein pyramidenartiges Schnellballsystem.

Nun muss die Oberstaatsanwaltschaft entscheiden, ob ihre Kollegen in Graz oder in Klagenfurt dafür zuständig sind.

In der 15 Zentimeter dicken Strafanzeige wird angeblich aufgezeigt, "warum es mit dem Profit bei der Einkaufsgemeinschaft nicht funktionieren kann", wie die Anzahlungen auf künftige Einkäufe tatsächlich funktionieren, und dass man keinen Rechtsanspruch auf Rückzahlung hat". Dem Vernehmen nach sei die Anzeige "sehr komplex", weil die Vorwürfe von einem Insider, einem Strukturpartner stammen.

Vorwürfe bestritten

"Die Darstellung, dass es sich bei Lyoness um ein illegales Gewinnerwartungssystem handeln soll, ist schlicht falsch", kontert Lyness-Sprecher Mathias Vorbach. "Der Vorwurf, wir seien ein Schneeballsystem, ist absurd. Wir weisen die Behauptungen entschieden zurück. Für die Darstellungen gibt es keine wie immer geartete Grundlage." Der Anzeiger sei ein ehemaliger Lyoness- Mitarbeiter, dem Malversationen bei einer Lyoness Landesgesellschaft vorgeworfen werden. Dem Vernehmen nach geht es um Lyoness Italien. Der Rabattsystembetreiber Lyoness will bereits im Sommer 2011 Strafanzeige gegen diesen Ex-Mitarbeiter eingebracht haben. Laut dem Informationsstand von Lyoness sei "er selbst Hauptbeschuldigter in einem gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren". Lyoness betreibe ein Empfehlungsmarketing, das rechtlich wasserdicht ist. Seit der Gründung 2003 sei Lyoness von mehreren Behörden geprüft worden. Es gab angeblich keine Beanstandungen.