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Objektiver Experte fehlte

Von Peter Bochskanl

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Die Thurnher-Show in ORF 2 am Freitagabend zur Herausgabe von ORF-Bändern an die Justiz war eher auf Lautstärke denn auf Klarheit ausgerichtet. Es gelang, aus Meinungen der eingeladenen Betroffenen, einer zu juristischer Korrektheit verpflichteten und somit bedrängten Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien sowie einem Mix von zwei verschiedenen Fällen einen Aufschrei zu produzieren, welcher der Feststellung des Sendungstitels ("Medienfreiheit in Gefahr") entsprach.


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Zurückgelassen wurden in der Mehrheit verwirrte Zuseher. Die haben dann wohl auch aus Mangel an objektiver Information die im Sendungsuntertitel vorgegebene bedrohte "Freiheit der Medien" und den "unberechtigten Zugriff der Justiz" nachvollzogen. Eine objektive Untermauerung der Berechtigung des Protestes hat der ORF durch seine Einladungspolitik verhindert. Am Tisch fehlte nämlich ein unabhängiger und neutraler juristischer Experte, der rechtsstaatliche Klarheit in die Wirrnisse interessengesteuerter Aussagen und politischer Selbstdarstellungen hätte bringen können.

Aber der Lärm genügte, um Politiker aufzuwecken. Sie reagierten am Wochenende mit der Absicht einer Gesetzesänderung. Weil sich die umstrittene Bänder-Entscheidung offensichtlich im Rahmen geltender Vorschriften bewegt. Dennoch widerrief der ORF am Sonntag die am Freitag fix angekündigte Herausgabe der Bänder. Ein Kraftakt, der die Politik in Zugzwang bringt, ihre Ankündigung rasch umzusetzen, in der Hoffnung, dass die Justiz in der Zwischenzeit keine Beugestrafen verhängt. Letztlich aber eine eher ungute Frontstellung

Politik-Justiz.