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Am Mittwoch wird im Nationalrat mit einer Novelle zum Kindschaftsrecht das Regierungsvorhaben der gemeinsamen Obsorge für Scheidungskinder beschlossen.
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Das zur Zeit noch geltende Kindschaftsrecht wäre genau auf das Prinzip der klaren Verhältnisse gegründet gewesen, wie dies auch ein Erkenntnis des EuGH für Menschenrechte festgestellt hatte, betonten SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Barbara Prammer und Justizsprecher Hannes Jarolim am Montag. Mit der Novelle gingen diese klaren Verhältnisse zum Wohle des Kindes verloren. Sie erinnerten an das Hearing vergangener Woche, in dem ein Teil der Experten die gemeinsame Obsorge ablehnte, der andere Teil auf eine sensible Handhabung drängte. Die Regierung hätte die Expertengruppen ignoriert, so Jarolim.
Künftig würden "jene Elternteile gestärkt, die schon in aufrechter Ehe die Macht hatten", so Prammer. Zu bedenken sei auch, dass alle möglichen Streitigkeiten immer wieder bei Gericht enden würden. Mit 1. Juli 2001 soll das neue Gesetz gelten. Es sei nicht auszuschließen, so Prammer, dass auch bei vor diesem Datum geschiedenen Paaren ein Teil noch einmal ein Verfahren anstrengt, um eine Gemeinsame Obsorge durchzusetzen.
Ein weiterer Kritikpunkt seitens der SPÖ: "Per Abänderungsantrag wollen die Regierungsparteien es möglich machen, dass Aufenthalt und Sorgerecht nicht zusammenfallen", betonte Prammer.