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Oder vielleicht doch der Arnie?

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

Alle zögern noch mit ihrer Kandidatur. | Viele Vorschläge, wenige ernst gemeint. | Wahltermin ist voraussichtlich 18. oder 25. April 2010. | Wien. Heinz Fischer wird nicht für die SPÖ ins Rennen um das Bundespräsidentenamt gehen. Das heißt aber nicht, dass er nicht als unabhängiger (oder aus seiner Sicht wohl "überparteilicher") Kandidat antritt - natürlich mit der SPÖ im Rücken. Noch lässt Fischer offen, ob er überhaupt für eine zweite Amtszeit zu haben ist. Schließlich ist er mit 71 nicht mehr der Jüngste, auch wenn er sich unlängst als fitter Bergsteiger präsentierte.


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Fischer ist nicht der einzige, der mit einer Festlegung zögert. Auch Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) will sich noch nicht festlegen, obwohl ihm Ambitionen auf das höchste Amt in Österreich nachgesagt werden. Vor allem seit sich "Krone"-Herausgeber Hans Dichand für Pröll als Bundespräsidenten ausgesprochen hat, wird wild spekuliert. Nicht zuletzt über alle möglichen und unmöglichen Kandidaten.

Drei Vorschläge und eine schnelle Absage

Die Freiheitlichen wollen sich erst im Herbst auf einen Kandidaten festlegen. Vorsorglich hat Parteichef Heinz-Christian Strache schon mal drei mögliche Kandidaten genannt: Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, Ex-Staatssekretär Reinhart Waneck und Ex-Klubobmann Norbert Gugerbauer. Waneck hat aus Rücksicht auf seine Frau allerdings schon abgesagt: "Sie hat gesagt, sie lässt sich scheiden, wenn ich nochmal in die Politik zurückgehe." Er wäre damit der erste Bundespräsident ohne First Lady.

Apropos Frau: Die einzige Kandidatin, die bisher ins Gespräch gebracht wurde, ist Claudia Haider, Witwe des im Oktober verunglückten Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider. Allerdings gibt es kaum eine Funktion, für die das BZÖ Claudia Haider bisher noch nicht vorgeschlagen hat. Außerdem wissen die Orangen noch nicht so genau, wie sie überhaupt zu diesem Amt stehen. Generalsekretär Stefan Petzner etwa meinte einmal, man solle die Funktion gleich abschaffen und die Aufgaben dem Bundeskanzler übertragen (was im Falle des Todes des Amtsinhabers bis zur Angelobung des Nachfolgers der Fall ist).

Bei den Grünen mehren sich die Stimmen, die den früheren Bundessprecher Alexander Van der Bellen ins Rennen um die Hofburg schicken wollen. Auf der Internetplattform Facebook sind es immerhin schon mehr als 1100 Personen, die eine Kandidatur von "VdB" begrüßen würden. Das sind etwas mehr als bei den Gruppen "Erwin Pröll for President!!!" und "Erwin Pröll soll Bundespräsident werden". Für eine "Wiederkandidatur von Heinz Fischer!" sprechen sich bei Facebook 5000 Personen aus.

Auch Hans Krankl als Präsident hätte Fans

Im Internet finden sich auch andere, mehr oder wohl eher weniger ernst gemeinte Kandidaten. So fordern manche ein Antreten von Fußball-Legende Hans Krankl. Aber auch völlige No-Names wie der Wiener "Journalist, Fotograf, Musik-Produzent" Thomas Dolina bringen sich in Stellung. Dessen Kampf gegen "die da oben", den er auf seiner Homepage propagiert, dürfte aber schon an den nötigen 6000 Unterstützungserklärungen scheitern.

Wirklich ernst gemeint sind solche Aktionen, die Erinnerungen etwa an die Kandidatur von Baumeister Richard Lugner wecken (respektable 9,9 Prozent bei der Wahl 1998), selten. Auch als Landwirtschaftsminister Niki Berlakovic meinte, er könne sich Arnold Schwarzenegger als Bundespräsident vorstellen, war dies eher scherzhaft gemeint. Obwohl: Arnies Zeit als Gouverneur von Kalifornien neigt sich dem Ende zu - rascher, als ihm wohl lieb ist. Somit wäre er quasi wieder verfügbar. Und da er sowohl die US-amerikanische als auch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, wäre eine Kandidatur sogar möglich. Es würde sich dann allerdings noch die Frage stellen, welche der beiden Großparteien den Hollywoodstar für sich vereinnahmen könnte.

Einen überparteilichen Kandidaten, der von Rot ebenso gewählt wurde wie von Schwarz, gab es bei den bisher elf Präsidentenwahlen (Karl Renner wurde 1945 nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt) erst zweimal: Rudolf Kirchschläger 1980 und Thomas Klestil 1998 - jeweils bei ihrer Wiederwahl. Beim ersten Antreten wurden beide von nur einer Partei aufgestellt: Kirchschläger von der SPÖ und Klestil von der ÖVP.

Traditionell Zweikampf mit rotem Sieger

Abgesehen von der ersten Präsidentschaftswahl 1951, wo gleich sechs Kandidaten antraten, war das Rennen um die Hofburg bis Mitte der 1980er Jahre mehr oder weniger ein Rennen zwischen SPÖ und ÖVP - das stets die Sozialdemokraten für sich entschieden.

Dies änderte sich 1986, als Grüne und FPÖ eigene Kandidaten aufstellten und Kurt Waldheim für die ÖVP siegreich blieb. Nach der Kontroverse um seine Person und seine Kriegsvergangenheit war Waldheim der erste Präsident, der auf eine Wiederwahl verzichtete. 1992 gewann dann Klestil das Vier-Parteien-Rennen. Bei seiner Wiederwahl trat er als "unabhängiger" Kandidat an und folgte damit einem Trend: Von seinen vier Gegnern bekannte sich nur Heide Schmidt (LIF) zu einer Partei.

2004, als sich Fischer gegen Benita Ferrero-Waldner (ÖVP) durchsetzte, war wieder das klassische Match Rot gegen Schwarz angesagt. Ob dies auch 2010 der Fall sein wird, wird sich zeigen. Noch gibt es niemanden, der sich ernsthaft zu einer Kandidatur bekannt hat. Damit bleibt viel Raum für Spekulationen. Vielleicht macht es am Ende der Arnie doch noch.

Wissen

Die Amtsperiode von Bundespräsident Heinz Fischer endet am 8. Juli. Der 8. Juli ist seit 1974 der Tag, der Beginn und Ende einer Amtsperiode markiert. Die Wahl des nächsten Amtsinhabers hat bis spätestens neun Wochen davor zu erfolgen. Vier Wochen sind für eine eventuell notwendige Stichwahl reserviert, dazu kommt eine einwöchige Einspruchsfrist. Um eventuelle Einsprüche zu behandeln, hat der Verfassungsgerichtshof dann vier Wochen Zeit.

Ausgehend vom 8. Juli 2010, der ein Donnerstag ist, wäre somit der 2. Mai 2010 der späteste Termin für einen (ersten) Wahlgang. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass die Bürger schon in der zweiten Aprilhälfte, am 18. oder 25. April, zu den Urnen gerufen werden. In der Regierung, die den Termin im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss festlegt, herrscht darüber noch kein Konsens.

Ist ein Termin gefunden, so haben die Kandidaten bis dreißig Tage vor der Wahl Zeit, ihren Wahlvorschlag einzureichen. Dazu braucht jeder Kandidat - auch der Amtsinhaber - 6000 Unterstützungserklärungen. Gleichzeitig ist ein Kostenbeitrag von 3500 Euro zu entrichten.

Kandidieren darf jeder, der das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat. Aktiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger ab 16. Ausgeschlossen von der Wählbarkeit sind laut Bundespräsidentenwahlgesetz "Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben", also etwa Angehörige des Hauses Habsburg. Auch Personen, die wegen strafbarer Handlungen zu mehr als einem Jahr unbedingt verurteilt wurden, sind von der Wahl aktiv und passiv ausgeschlossen.

Organisatorisch gleicht eine Bundespräsidentenwahl einer Nationalratswahl, etwa bezüglich Wahlkarte oder Briefwahl. Die Wahllokale müssen spätestens um 18 Uhr schließen. Anders als bei anderen bundesweiten Wahlen können die Länder für die Präsidentenwahl Wahlpflicht einführen. 2004 war dies in Tirol der Fall. Ein Alkoholverbot besteht bei Wahlen seit 1979 nicht mehr.

Um gewählt zu werden, ist das Erreichen von mehr als der Hälfte aller gültigen Stimmen erforderlich. Gelingt dies keinem Kandidaten, so kommen die beiden Stimmenstärksten in eine "Stichwahl".

Nach der Verlautbarung des Wahlergebnisses im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" beginnt dann die Funktionsperiode des neuen Bundespräsidenten mit der Angelobung vor der Bundesversammlung. Die Amtsperiode dauert sechs Jahre. Eine Wiederwahl für eine unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig. Eine spätere Kandidatur ist möglich, bisher aber noch nie vorgekommen.

Ist ein Amtsinhaber angelobt, umfassen die Aufgaben des Bundespräsidenten unter anderem

* die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, die Angelobung der Landeshauptleute, die Auflösung des Nationalrats und der Landtage;

* der Oberbefehl über das Bundesheer;

* die Vertretung der Republik nach außen, die Ernennung österreichischer Botschafter und die Beglaubigung ausländischer Vertreter in Österreich;

* die Ernennungsbefugnis für Bundesbeamte, Offiziere und Richter;

* die Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze.