FMA bleibt weisungsfreie Behörde. | Künftig weniger Staatskommissäre. | Banken bleiben Eigentümer der OeNB. | Wien. Die Regierungsparteien haben sich auf einen Gesetzesentwurf zur Reform der Finanzmarkt-Aufsicht (FMA) geeinigt. Eine Reform war nach dem Bekanntwerden des Bawag-Kreditskandals im Regierungsprogramm vereinbart worden.
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Wesentlichster Punkt ist, dass die Kompetenzen für die Bankprüfung von der Finanzmarkt-Aufsicht in die Nationalbank (OeNB) wandern. Die OeNB wird künftig für alle Bereiche des Bankprüf-Wesens (Geldwäsche, Analyse, Vor-Ort-Prüfungen, Follow-Up-Prüfungen) zuständig sein.
Sie wird auch ein Initiativrecht erhalten; das heißt, auch selbständig eine Bankenprüfung einleiten dürfen. Allerdings mit einer Einschränkung: Die selbständige Einleitung einer Bankenprüfung darf nur aus "makroökonomischen Gründen", also wenn die Stabilität des Finanzsystems gefährdet sein könnte, erfolgen. Wenn allerdings ein Prüfauftrag bereits erfolgt ist (durch die FMA oder den Finanzminister), kann die OeNB diesen selbständig auch ausweiten.
Die FMA bleibt eine weisungsfreie und unabhängige Behörde. Sie bleibt für alle anderen Bereiche des Finanzsystems zuständig (Versicherungen, Börse, Wertpapierdienstleister). Für Bankprüfungen ist sie insofern weiter zuständig, als sie der Nationalbank Prüfaufträge erteilen kann.
OeNB gehört Banken
Über eine Änderung der Eigentümerstruktur der Nationalbank wurde laut ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer "nicht gesprochen". Die OeNB steht zu 30 Prozent im Eigentum von Banken, Versicherungen und Interessensvertretungen. Nun tritt der Fall ein, dass die Eigentümer (die großen Banken) gleichzeitig die Geprüften sind. Laut SPÖ-Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter ist das aber kein Problem, weil die Banken de facto keine Möglichkeit haben, eine Prüfung zu beeinflussen oder zu verhindern.
Die Banken tragen derzeit über finanzielle Beiträge rund 40 Prozent der Kosten der Finanzmarkt-Aufsicht. An den Kosten für die Firmen soll sich nichts ändern. Die zusätzlichen Kosten, die der OeNB aus den neuen Kompetenzen bei der Bankprüfung entstehen, sollen von der FMA aus den Beiträgen der Banken abgedeckt werden.
Neuerungen gibt es auch im Bereich der vom Staat in den Aufsichtsrat von Banken entsandten Kommissäre: Diese sogenannten Staatskommissäre sitzen künftig nur noch in Banken mit einer Bilanzsumme über 1 Mrd. Euro. Derzeit liegt die Grenze bei 375 Mio. Euro. Aufsichtsratsvorsitzende von Banken sollen künftig ihre Eignung in einem Test ("fit-and-proper-test") beweisen. Außerdem sollen ehemalige Vorstände einer Bank erst nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ("cooling-off-period" in den Aufsichtsrat des Instituts wechseln dürfen.
Die Reform der FMA soll am 7. November den Ministerrat passieren und mit Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.