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Offene Fragen bleiben weiter offen

Von Martyna Czarnowska

Politik

Die ÖVP zeigt "Mut zum Kind": Das Motto diente Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein als Ausgangspunkt für ihre gemeinsame Pressekonferenz. Alle Unklarheiten bezüglich des ab 1. Jänner 2002 geplanten "Kindergelds" konnten allerdings nicht beseitigt werden - die Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen.


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Anschaulich sollte die gestrige ÖVP-Pressekonferenz sein. Zu diesem Zweck traten Rauch-Kallat und Bartenstein mit Kleinkindern auf. Die betroffenen Eltern hatten danach die Möglichkeit, sich zum Kinderbetreuungsgeld zu äußern - und fanden dafür nur lobende Worte.

"Meilenstein" für Familien

Ähnliches war von Generalsekretärin und Wirtschaftsminister zu vernehmen. Von einem "familienpolitischen Meilenstein" sprach Maria Rauch-Kallat. Das "Kindergeld" sei eine Weichenstellung, weil es mehr Möglichkeiten zu Arbeit und mehr Zeit für Kinder bringe. Martin Bartenstein nannte es einen "Umstieg von einer Pseudo-Versicherungsleistung zu einer echten Familienleistung". Nach Ostern solle ein Begutachtungsentwurf zum Kinderbetreuungsgeld vorliegen; die Beschlussfassung sei vor dem Sommer geplant.

Bis dahin gilt es allerdings einige Fragen zu klären. So steht die Zuverdienstgrenze noch nicht völlig außer Diskussion. Bartenstein und Rauch-Kallat sprachen sich für ein "Anrechenverfahren" aus. Was bedeuten könnte: Das "Kindergeld" wird bis zu einer Grenze von 272.000 Schilling (200.000 S Zuverdienstgrenze und zwölf Mal 6.000 S "Kindergeld") ausbezahlt. Sollte das Einkommen aber nach Ablauf des Jahres mehr als 200.000 S betragen, müsse es teils Rückzahlungen geben.

Für Besserverdienende könnte sich laut Rauch-Kallat auch eine Lösung finden. Dem trage der Wunsch Rechnung, dass "ein äquivalenter Steuerabsetzbetrag für jene eingeführt wird, die keinen Anspruch auf Karenz haben". Voraussetzung sei der Nachweis, dass eine "angemeldete Kraft" zur Kinderbetreuung beschäftigt werde.

Mit Skepsis begegnete dem Sozialminister Herbert Haupt. Ausnahmeregelungen könne es lediglich geben, "wenn der Herr Finanzminister zur Überzeugung gelangt, dass er für eine solche Regelung das Geld und die Beamten hat". Zwar habe auch er sich eine höhere Zuverdienstgrenze gewünscht. Es sei dann aber zu einem "politischen Kompromiss" gekommen, vor allem im Hinblick auf die Finanzierbarkeit aus dem Familienlastenausgleichsfonds.

Kaum Ausnahmen wird es auch wohl bei so genannten Härtefällen geben. So sind sich die Regierungsparteien einig, dass Hausfrauen und Studentinnen, die vor dem 1. Jänner 2002 ein Kind zur Welt bringen, doch nicht anspruchsberechtigt sind. Zwar seien Stichtagsregelungen immer problematisch, räumte Bartenstein ein. Doch darum "kommen wir nicht herum", meinte er.

Auch Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer schloss eine eventuelle Vorverlegung des Stichtages aus. Ebenso wenig kann sie mit Änderungen beim Kündigungsschutz anfangen. Die vereinbarten 24 Monate halte sie für "ein gutes Modell", stellte die Vizekanzlerin gestern fest. Etwas müsse allerdings dabei noch "zusammengeführt" werden, wie Bartenstein anmerkte: Die 24 Monate Kündigungsschutz einerseits und die derzeitigen 48 Monate ohne Zuverdienstgrenze im Falle von Teilzeitkarenz auf der anderen Seite.

Mit Unterstützung von der Opposition können ÖVP und FPÖ erwartungsgemäß kaum rechnen - dafür mit dem Vorwurf der "Konzeptlosigkeit". SPÖ-Frauenvorsitzende Barbara Prammer hielt der Regierung vor, dass die widersprüchlichen Aussagen sogar innerhalb eines Tages wechseln. Eine steuerliche Begünstigung für Besserverdienende lehnte sie ab. Ebenso kritisierte die Arbeiterkammer den Vorschlag.

Ähnlich reagierten die Grünen. Die Mutter sei für die ÖVP offenbar bei reichen Familien nicht unersetzlich, meinte Sozialsprecher Karl Öllinger. Die "kleine Frau" dagegen müsse sich selber um die Kinder kümmern.