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Verteidiger-Kritik an Vorgangsweise der Grazer Justiz. | Hypo-Banker blitzten mit Einspruch gegen Verfahren ab.
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Graz. Das Strafverfahren rund um die mutmaßlichen Millionen-Malversationen bei den Balkangeschäften der Hypo Steiermark Leasing gleicht einem Fleckerlteppich. Zwar wurde Ex-Hypo-Leasing-Chef Peter S. bereits Ende März 2011 wegen Untreue mit einem verursachten Schaden in Höhe von 31,28 Millionen Euro - nicht rechtskräftig - zu acht Jahren Haft verurteilt, doch am vergangenen Freitag mussten S. und ein Ex-Prokurist erneut vor Richter Helmut Wlasak treten.
In diesem zweiten Verfahren wird dem nicht geständigen Ex-Hypo-Manager und seinem Ex-Mitarbeiter ein weiterer Schaden in Höhe von 18 Millionen Euro angelastet. Zehn Verhandlungstage sind anberaumt. Dabei liegt das schriftliche Urteil aus dem ersten Strafprozess noch nicht vor, in dem Harald Christandl, der Verteidiger von S., mündlich Berufung erhoben hat. Zur Erinnerung: Die maximale Strafdrohung bei Untreue beträgt zehn Jahre Haft.
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Kritik der Verteidiger
"Ich habe mich wie mein Kollege Heinz Bauer ob der Verletzung des Ökonomiegebotes und ob des ausufernden Verfahrens beschwert und entsprechende Anträge gestellt", sagt Verteidiger Christandl zur "Wiener Zeitung". "Offensichtlich scheut das Landesgericht Graz keine Kosten und Mühen und ist aus der Sicht der Verteidigung der enorme teilweise sehr hinderbare Prozessaufwand keinesfalls verständlich." Nachsatz: "Auf der einen Seite jammert die Justiz, dass sie kein Geld hat, auf der anderen Seite ist es unverständlich, wie gegenständlich gearbeitet wird."
Zugleich weist Christandl daraufhin hin, dass erst 2011 gegen die honorigen Verantwortlichen des Mutterkonzerns, Hypo-Landesbank/Raiffeisenlandesbank, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, obwohl die Oesterreichische Nationalbank bereits 2007 die Ungereimtheiten aufzeigte.
Doch drei der vier verdächtigen Banker haben Einsprüche gegen das Ermittlungsverfahren (Aktenzahl 21 St 48/11d) eingelegt und die Einstellung des Verfahrens gefordert.
Ihre Argumentation: Sie seien bereits im Vorverfahren gegen Peter S. als Beschuldigte einvernommen, aber nicht angeklagt worden. Durch die nicht erfolgte Anklage sei es zu einer Verfahrensbeendung gekommen. Dem widersprach das Landesgericht Graz. Die Banker seien nur als Zeugen einvernommen worden. Die Einstellung wurde Anfang Juli abgelehnt.
Dazu kommen noch separate Strafverfahren gegen jene früheren Vermittler der Hypo Leasing, die am Balkan die später notleidenden Verträge unter die Leute gebracht hatten.
Bei EU-Verbot drohen massive Rückforderungen
Wenn die EU das Gesetz wegen verbotener Beihilfe kippt, würde dies zu massiven Steuerrückforderungen bei Wirten und Hoteliers führen. Immerhin hält der Fiskus – wie aus dem Ministerium zu erfahren war – an der derzeit gültigen Regelung fest.
Die Steuerpauschalierung trifft aber nicht nur Wirte und Hoteliers, sie gibt es auch in der Landwirtschaft. Dort sind Jahreseinnahmen bis 100.000 Euro steuerlich pauschaliert. In landwirtschaftlichen Betrieben, die selbst vermarkten – etwa im Weinbau – haben viele Bauern neben der Landwirtschaft Weinhandel als Gewerbe angemeldet. Zwischen Agrarbetrieb und Handelsbetrieb werden fleißig Umsätze hin- und hergeschoben – um die Steuerleistung zu minimieren.
Alle bestehenden Pauschalierungen für Unternehmen kommen nun über diesen konkreten Fall aus Innsbruck aufs Tapet. Für die aktuellen Pläne der Finanzministerin bedeuten sie eher Ungemach. Denn es geht nicht im Prinzip gegen Steuerpauschalen, sondern gegen die gelebte Praxis.
Alle Verordnungen und Erlässe müssen daher durchforstet werden, vor allem von jenen Experten, denen Fekter – wie im August angekündigt – die Erhöhung der Pauschale zur Bewertung übergeben wird. Diese Arbeitsgruppe gibt es aber ohnehin noch nicht.