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Offenes Geheimnis Vorstandsgehälter

Von Dieter Friedl

Wirtschaft

Gehälter von Führungskräften in börsenotierten Unternehmen sollen in Österreich auch in Zukunft nicht veröffentlicht werden müssen, wie das nun in Deutschland vorgesehen ist. Ab Herbst ist allerdings eine gewisse Verschärfung der "Benimm-Regeln" vorgesehen, kündigt der Kapitalmarktbeauftragte der Bundesregierung, Richard Schenz, an.


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In Österreich werden auch künftig die Uhren anders gehen. Die zwangsweise Offenlegung von Vorstandsbezügen bei börsenotierten Firmen, wie dies die deutsche Regierung ab 2006 plant, hat für Österreich keine Beispielswirkung. Richard Schenz, Kapitalmarktbeauftragter der heimischen Bundesregierung, fordert im Gespräch mit der " Wiener Zeitung " aber eine leichte Verschärfung für die für Herbst 2005 geplante Neuauflage des österreichischen Corporate Governance Kodex, den Verhaltensregeln für Kapitalmarktgesellschaften.

Keine Sanktionen

Derzeit wird die Veröffentlichung der einzelnen Vorstandsgehälter nur empfohlen, eine Nichteinhaltung ist weder offen zu legen noch zu begründen (R-Regel), in Zukunft soll festgeschrieben werden, dass eine Bekanntgabe der Gehälter erfolgen soll, wenn nicht, müsse dies genau begründet werden (C-Regel). Eine Bestrafung bei Nichtbefolgung dieser Regel ist allerdings nicht vorgesehen.

Derzeit geben nur wenige an der Börse notierte Firmen die Bezahlung ihrer Vorstände detailliert bekannt. Weitere Reformpunkte bei der geplanten Neuauflage:

Ein abtretender Vorstandschef soll nicht Präsident des Aufsichtsrates werden (in Deutschland gang und gäbe)

Familienmitglieder sollen nicht gleichzeitig führende Positionen in Vorstand und Aufsichtsrats ausüben.

Im Rahmen des neuen Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes wird die bisherige C-Regel des Kodex (nicht mehr als 8 Aufsichtsratsmandate in börsenotierten Gesellschaften, der Vorsitz zählt doppelt, der Vorstand einer Börsefirma darf nur in vier externen Gesellschaften ein Aufsichtsratsmandat haben) künftig zu einer L-Regel (zwingende Vorschrift) hochgestuft. Schenz: "Bei meinen Gesprächen hat sich gezeigt, dass die Börsefirmen durchaus an strengeren Regeln interessiert sind". Die vom Kapitalmarktbeauftragten in Auftrag gegebene Studie, wie Klein- und Mittelbetriebe mit einer besseren Eigenkapitalausstattung versehen werden können, hat sich etwas verzögert, die Ergebnisse sollen im Juni präsentiert werden und dann Basis für eine breit angelegte Diskussion sein.

Überbrückungshilfe in der Altersvorsorge

Was die Reform der prämienbegünstigten Altersvorsorge betrifft, zeigt sich Schenz zufrieden. Die Schaffung einer garantielosen Variante sei Wunsch der Banken gewesen, bei der Möglichkeit eines Einmalerlages wäre es statt der geforderten Aufteilung auf 10 Jahre Prämienbezug nur zu 5 Jahren gekommen, die von Schenz geforderte Absenkung der 40%-igen Aktienquote kurz vor Antritt der Pension, wäre über Wunsch der Versicherungen unterblieben. Es würde aber nun die Möglichkeiten geben, schon einige Jahre vor dem 65 Lebensjahr als Überbrückungshilfe eine Pension zu beziehen.