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Öffnungszeitengesetz: Landeschef hat das Sagen

Von Klaus Faißner

Wirtschaft

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Das neue Öffnungszeitengesetz ist seit August 2003 in Kraft. Grundsätzlich dürfen Handelsunternehmen von Montag bis Freitag von 5 bis 21 Uhr (bisher: 6 bis 19:30 Uhr) und am Samstag von 5 bis 18 Uhr (bisher: 6 bis 17 Uhr) offen halten. Die wöchentliche Rahmenöffnungszeit darf innerhalb der Öffnungszeiten von Montag 5 Uhr und Samstag 18 Uhr maximal 66 Stunden betragen, wobei der Landeshauptmann den Rahmen auf maximal 72 Stunden ausweiten kann. Die Landeshauptleute dürfen ebenfalls durch Verordnung andere Öffnungszeiten festlegen, was mehrheitlich auch gemacht wurde: So blieben in den Bundesländern Steiermark, Oberösterreich, Salzburg, Kärnten und Tirol die "alten" Öffnungszeiten bestehen. In Wien konnten die Geschäfte bisher einmal bis 21 Uhr offen halten, vor kurzem wurde ein zweiter langer Abend genehmigt. Am liberalsten ging das Land Niederösterreich vor: Hier erließ Landeshauptmann Erwin Pröll keine Verordnung, daher gilt die grundsätzliche, im Nationalrat beschlossene, Regelung.