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Der Großteil der so genannten atypisch Beschäftigten ist mit den "neuen" Arbeitsformen zufrieden. Dass geringfügige Beschäftigung oder freier Dienstvertrag auch Nachteile hat, will der ÖGB in den Vordergrund rücken. Er pocht auf einen größeren sozial- und arbeitsrechtlichen Schutz.
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Große Zufriedenheit mit atypischen Arbeitsformen konstatiert eine Studie der "L&R Sozialforschung". Demnach sind 33 Prozent der geringfügig Beschäftigten und 32 Prozent der Freien DienstnehmerInnen mit ihren Arbeitsformen "sehr zufrieden", nur fünf Prozent "gar nicht zufrieden". Vorteile sehen sie in der Flexibilität, der freien Zeiteinteilung, der Möglichkeit des Studiums oder der Kinderbetreuung. Als Nachteile nennen sie geringes Einkommen oder Fehlen von Sozialleistungen.
In diesem Punkt hackt der ÖGB nach. Zwar sei klar, dass manche Freie DienstnehmerInnen ihr Arbeitsverhältnis bewusst so wählen, weil sie flexible Zeiteinteilung schätzen, erläutert Elisabeth Rolzhauser. "Das wollen wir auch nicht ändern", meint die ÖGB-Sozialexpertin. "Was wir fordern, ist ein ausreichender sozial- und arbeitsrechtlicher Schutz."
Auf die Frage der sozialen Absicherung verweist auch Hedwig Lutz vom Wirtschaftsforschungsinstitut. Zwar sei das Problem nicht gegeben, wenn es sich um eine zusätzliche Beschäftigung handelt - und die soziale Absicherung etwa über eine Mitversicherung beim Ehepartner läuft. Doch Arbeitslosengeld z.B. gibt es in den meisten Fällen nicht.
Ob sich dies ändert, ist ungewiss. Noch im Dezember werde Arbeitsminister Martin Bartenstein die Studie im Detail präsentieren, hieß es aus dem Ministerium. Erst dann werde er eventuelle politische Schlüsse ziehen.
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