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ÖGB für Gleichstellung von Sparbuch und Aktien

Von WZ Online

Wirtschaft

Wien. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien scheinen im Moment ein theoretisches Thema zu sein, trotzdem fordert der ÖGB eine Gleichstellung von Sparbuch- und Aktienerträgen. Konkret soll eine Vermögenszuwachssteuer eingeführt werden, mit der Veräußerungsgewinne von Wertpapieren besteuert werden. Für Sparbuchzinsen zahle man schon heute 25 Prozent Steuer, für Aktienverkäufe nichts, kritisiert Bernhard Achitz, leitender Sekretär im ÖGB.


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Veräußerungsgewinne sollen nach den Vorstellungen des ÖGB mit 25 Prozent (Endbesteuerung) zu versteuern sein, wenn die Papiere auf einem Depot einer inländischen Bank liegen. Für Gewinne, die mit Wertpapieren erzielt werden, die nicht auf österreichischen Depots liegen, soll eine Steuererklärungspflicht gelten. Um Verschiebungen der Wertpapierbestände aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu verhindern, sind Meldeverpflichtungen für die Banken vorgesehen.

Derzeit sind Veräußerungsgewinne, die von Privatpersonen erzielt werden, nach einer einjährigen Behaltedauer völlig steuerfrei. Das entspreche keineswegs dem internationalen Standard, kritisiert der Gewerkschaftsbund. Nicht betroffen von dieser Steuer sollen jedenfalls Einrichtungen zur betrieblichen Altersvorsorge, Lebensversicherungen und Mitarbeitervorsorgekassen sein. Eine solche Steuer kann in einem normalen Börsenjahr ungefähr 400 Millionen Euro bringen.

Auch Spekulationsgewinne bei Grundstücken sollen durch diese Steuer erfasst werden. Ausnahmen wären Wohnungen und Einfamilienhäuser, die man selbst bewohnt. Hinsichtlich aller anderen Grundstücke soll die Spekulationsfrist von 10 auf 20 Jahre ausgedehnt werden, im Falle einer Umwidmung des Grundstücks im Flächenwidmungsplan soll die Spekulationsfrist überhaupt entfallen. Eine solche Besteuerung könnte zusätzlich etwa 200 Millionen Euro bringen.

Außerdem verlangt der ÖGB eine Wiederbelebung der Erbschaftssteuer, denn deren Abschaffung habe den Reichsten am meisten geholfen. Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser oder kleine Erbschaften sollten aber nicht belastet werden - nach den Vorstellungen der Gewerkschafter sollte es großzügige Freibeträge geben.