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ÖGB pocht auf Mindestsicherung

Von WZ Online

Politik

Wien. Der ÖGB heftet sich im Kapitel "Arbeitsmarkt und Rechtspolitik" seines Grundsatzprogrammes die Themen Mindestsicherung und Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf seine Fahnen. Beides müsse rasch durchgesetzt werden, hieß es bei der Präsentation während des Bundeskongresses am Donnerstag.


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Bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung bauen die Gewerkschafter auf das "gewichtige Wort" von Bundespräsident Heinz Fischer, der in seiner Eröffnungsrede ebenfalls darauf gepocht hatte. Fischer hatte sich gewünscht, dass die "bedarfsorientierte Mindestsicherung im Laufe des Jahres 2010 Wirklichkeit werden kann".

"Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen", meinte vida-Vorsitzender Rudolf Kaske. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung sei außerdem kein arbeitsloses Grundeinkommen, versuchte er, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.

Beim Thema Erhöhung der Nettoersatzrate bei Arbeitslosen gab es hingegen eine Schelte für den Chef der Industriellenvereinigung, Veit Sorger. Kaske ärgerte sich darüber, dass dieser von einer ohnehin "stattlichen Höhe" gesprochen hatte. "Der IV-Präsident nennt sich Sozialpartner, in dieser Frage kommt er mir eher vor wie ein Sozialgegner."

Abermals gegen Verschlechterungen für Arbeitnehmer aufgrund der Wirtschaftskrise trat Kaskes Stellvertreter in der vida, Alfred Gajdosik, auf. "Wir zahlen nicht für die Krise. Es gab auch keine finanziellen Extras während des Aufschwungs." Ein weiteres Thema, das er ansprach, war die Einkommensschere bei Männern und Frauen. "Unternehmen sollten gezwungen werden, offenzulegen, warum ein männlicher Kollege mehr bekommt."

Renate Anderl, geschäftsführende Frauenbundesvorsitzende der Metaller-Gewerkschaft, stellte Missverständnisse klar, dass sich der ÖGB nicht für die Arbeitszeitverkürzung auftrete. Das oberste Ziel Vollbeschäftigung würde sich aber ohnehin dahingehend auswirken: "Bessere Verteilung auf mehr Köpfe sichert Arbeitszeit ab."

Weitere Themen im Kapitel "Arbeitsmarkt" des Leitantrags sind die arbeitsrechtliche Absicherung freier Dienstnehmer, das Zutrittsrecht für Gewerkschaften in Betriebe inklusive Sanktionen bei einer Behinderung, mehr Schutz vor unfairen Klauseln in Arbeitsverträgen, nachvollziehbare Gehaltsabrechnungen sowie das Auftreten gegen jeder Art von Diskriminierung.