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Haftungsverbund per se kein Kartell. | Datenweitergabe jedoch ein Problem. | Wien. In einem jahrelangen Streit zwischen Bank Austria-Creditanstalt (BA-CA) und dem Österreichischen Sparkassenverband zeichnet sich ein Ende ab: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Rekurse der BA-CA und der Bundeswettbewerbsbehörde in Zusammenhang mit dem sogenannten Haftungsverbund der Sparkassen und den Zusammenschlussbestrebungen derselben abgewiesen.
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Das freut vor allem die Erste Bank: "Damit ist ein Schlussstrich unter einen jahrelangen unnötigen Rechtsstreit gezogen worden", erklärt Erst-Bank-Sprecher Michael Mauritz. Nun könne der geplante wirtschaftliche Zusammenschluss der Sparkassen durchgezogen werden. Anders sieht das BA-CA-Sprecher Peter Thier: Der OGH habe bestätigt, dass der Haftungsverbund kartellrechtswidrig sei.
Positiv für die Kunden
Deshalb müsse die Erste Bank nun den Zusammenschluss forcieren. Laut OGH-Sprecher Ronald Rohrer stellt der Haftungsverbund als solcher kein verbotenes Kartell dar, da dieser überwiegend im Interesse der Kunden sei. Einige Elemente wie etwa die Datenweitergabe seien jedoch kartellrechtswidrig. Die BA-CA stößt sich auch daran, dass die Erste Bank das überschüssige Kapital der Sparkassen in ihre Bilanz aufnehmen darf.