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Die Anmeldungen zur 24-Stunden-Betreuung laufen zwar nur zaghaft, aber immerhin wurden bereits 2500 in Österreich registriert - es gibt ja auch die Möglichkeit, sich im Heimatland anzumelden. Der Gesetzgeber hat also für die Legalisierung der geschätzten 20.000 bis 40.000 Betreuungskräfte den Stein ins Rollen gebracht.
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Im Regelfall werden diese Betreuerinnen dann eingesetzt, wenn die Familienangehörigen zu weit weg wohnen und sich daher nicht selbst kümmern können, oder aber wenn sie arbeiten und daher keine Zeit haben. Dann stellt sich natürlich die Frage, wozu man diese Hilfen eigentlich braucht und noch dazu anmelden soll - was die Kosten wieder erhöht -, wenn diese Betreuerinnen gar nichts dürfen, außer anwesend zu sein. Menschen, die aber nur die Anwesenheit einer zweiten Person benötigen, kommen in der Regel nie in die Pflegestufe 3 - es sei denn, es sind Demenzkranke. Diese Pflegestufe ist aber Voraussetzung einer legalen Lösung.
Logischerweise muss die Regierung jetzt den zweiten Schritt setzen und diesen Pflegehilfen auch eine gesetzliche Basis für ihre tatsächliche Tätigkeit geben. Denn dass es diesen bisher nicht einmal erlaubt ist, Essen oder Trinken zu verabreichen, hört sich ja fast nach Schilda an.
Nun hat Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky einen Entwurf vorgelegt, der es den Betreuerinnen gestattet, Nahrung zu reichen und die Körperpflege durchzuführen. Außerdem soll nach Absprache mit diplomierten Fachkräften oder einem Arzt auch die Verabreichung von Medikamenten und subkutanen Injektionen möglich werden.
Sozialminister Erwin Buchinger kann sich eine solche Kompetenzausweitung durchaus vorstellen ("So kann es kommen"), auch die Ärztekammer ist erfreut über Delegierungsmöglichkeiten.
Jetzt formieren sich aber die Gewerkschafter. Der für Gesundheitsberufe zuständige Beamtengewerkschafter Johann Hable hat wegen einem befürchteten Qualitätsverlust in der Pflege mit einem Streik gedroht, am Mittwoch legte der oberste Vertreter der Beschäftigten in den Wiener Spitälern und Geriatriezentren, Bernhard Harreither, nach und sprach von einem "grob fahrlässigen Kdolsky-Vorschlag".
Auch wenn man die Sorge der Gewerkschafter über einen Qualitätsverlust nachvollziehen kann, sei hier auf einen Fall verwiesen: Eine 84-jährige, halbseitig gelähmte Frau bricht sich das Bein und wird zwei Wochen im Krankenhaus versorgt. Während die Betreuerin daheim stets penibel darauf achtet, dass offene Stellen gar nicht erst entstehen oder diese im Anfangsstadium versorgt - das alles darf sie gar nicht -, entlässt das Krankenhaus die Frau mit drei offenen Stellen und fast ganz wundgelegenem Gesäß. Was hilft also der hohe Ausbildungsgrad des Krankenhauspersonals, wenn er an den Patienten nicht angewendet wird?