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Ohne Trauschein kaum Väterrechte

Von Werner Grotte

Politik

Mütter erhalten Obsorge allein. | Informationspflicht nur auf dem Papier. | Wien. Die derzeitigen Reparaturversuche der Justizministerin im Sorgerecht betreffen bisher nur Verheiratete respektive deren Scheidungswaisen. Bereits etwa 40 Prozent der rund 21.000 Kinder, die in Österreich jedes Jahr von einer Trennung der Eltern betroffen sind, entstammen aber unehelichen Beziehungen; Tendenz steigend. Und hier sind Väter wie Kinder, die weiter Kontakt zueinander wollen, fast ausschließlich auf das Wohlwollen der Mütter angewiesen.


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Das beginnt damit, dass bei Trennung nicht verheirateter Partner fast generell die Mutter das alleinige Sorgerecht erhält. Zwar gibt es seit 2001 auch bei unehelichen Trennungen das Modell einer gemeinsamen Obsorge - es müssen aber beide Elternteile einverstanden sein. Sagt die Frau gleich oder später nein, muss sie keine Gründe dafür angeben - und der Mann muss das akzeptieren.

Ein besonders heikles Kapitel ist die Informationspflicht über gesundheitliche, schulische und andere Belange gegenüber dem nicht Obsorge-berechtigten Elternteil: So haben zwar Väter, die damit bis zum OGH gingen, Recht bekommen, ein Verstoß dagegen wird aber nicht gebeugt, ist also sanktionsfrei.

Notlösung Kontaktcafé

Ähnlich ist die Lage beim Besuchsrecht: Nicht selten wird dieses über Monate oder Jahre verschleppt; gibt es dann einen Gerichtsentscheid, dürfen sich Vater und Kind nur noch im "Kontaktcafé" auf quasi "neutralem Boden" für jeweils zwei Stunden sehen (unter vorheriger Bezahlung von 43 Euro).

Dies wird nicht selten dadurch verschärft, dass Mütter mit den Kindern in andere Bundesländer oder gar ins Ausland ziehen - auch hier hat der Vater keinerlei Mitspracherecht.

In der Praxis führt das nicht selten zu notgedrungenen Zusatzleistungen von Vätern, die etwa - auch wenn die Kinder viel Zeit bei ihnen verbringen - dennoch die vollen Alimente an die Kindesmutter zahlen.