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Ohnmacht der Arbeitsinspektoren

Von Veronika Gasser

Politik

Die Obmänner der Gebietskrankenkassen von Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark, Gerhard Hutter, Helmut Oberchristl und Erwin Spindelberger, fordern einhellig die baldige Einführung eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeiter. Denn ohne diese Bestimmung gebe es keine effiziente Handhabe, der Hinterziehung von Sozialabgaben einen Riegel vorzuschieben. Derzeit dürfen sich Arbeitgeber mit der Anmeldung eines Beschäftigten drei Tage lang Zeit lassen. Eine Vorgabe, die den Sozialmissbrauch extrem leicht macht, wie die drei betonen. Und sie bekommen für dieses Anliegen von der Arbeitnehmerspitze starke Unterstützung.


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Sozialminister Herbert Haupt mag noch so scharfe Kontrollen der Gebietskrankenkassen fordern, so lange das Schwarzarbeiterverbotsgesetz nicht beschlossen ist, sind den Organen der Krankenkassen die Hände so gut wie gebunden.

Das Schwarzarbeitergesetz ist für Oberchristl die unabdingbare Voraussetzung, um die skandalösen Bedingungen im Bau-, Gast-, Frächter- wie Taxigewerbe in den Griff zu bekommen. Gegenüber der "Wiener Zeitung" erklärt er: "Wir haben derzeit keine Handhabe gegen Arbeitgeber vorzugehen, weil die Anmeldung erst nach drei Tagen notwenig wird. Doch oft sind die Lenker schon seit Wochen beschäftigt. Wir können es aber nicht nachweisen." Spindelberger berichtet, dass in der Steiermark vor zwei Wochen Großkontrollen im Taxigewerbe durchgeführt wurden. Doch auch hier war das Problem, dass Schwarzarbeit nicht nachgewiesen werden kann, sofern die Lenker es nicht freiwillig zugeben.

Die Vernetzung und Koordination mit anderen Behörden fehlt. Hier wird an Lösungen gearbeitet. Die Krankenkassen haben bei ihrem Frächtergipfel beschlossen, ein Arbeitsteam für ganz Österreich zu gründen. Dieser Verbund über Landesgrenzen sei dringend notwendig, so Hutter. Von der Wirtschaftskammer wurden nun konkrete Zahlen genannt, an denen man sich orientieren kann: Demnach braucht ein Frächter pro Lkw mindestens 1,5 Personen. Aufgrund dieser Angabe werde man mit den Bezirkshauptmannschaften Kontakt aufnehmen und nachfragen, welche Bewilligungen ausgestellt wurden.

Ein weiteres Problem ist die "Zahnlosigkeit" der Arbeitsinspektoren. "Vor zwei Jahren hat Minister Bartenstein den Arbeitsinspektoren die Zähne gezogen. Seither müssen sie sich anmelden, damit sind aber echte Kontrollen nicht mehr möglich." Die extremen Zustände im Baugewerbe könnten so nie und nimmer in den Griff bekommen werden. Ins selbe Horn bläst auch die Gewerkschaft, die sich mittlerweile wieder für das Gesetz zur Bekämpfung des Schwarzunternehmertums stark macht. Josef Macek, Landessekretär der Gewerkschaft Metall-Textil berichtet, dass die illegal arbeitenden Ausländer in Containern eingesperrt werden, so lange die Kontrollore auf der Baustelle sind. Für ihn ist auch die Zahl der Arbeitsinspektoren zu gering. "In Bayern - von der Größe mit Österreich vergleichbar - gibt es 450 Beamte zur Kontrolle der Schwarzarbeit, bei uns nur 35."

Seit Jänner 2000 liegt ein fertiges Gesetz im Parlament und die Gewerkschaft fordert, dass es beschlossen wird. Für die Gewerkschaftsspitze und die Krankenkassen ist es außerdem ein unzumutbarer Zustand, dass derzeit immer nur das schwächste Glied der Kette bestraft wird. Oberchristl: "Wir bestrafen nur die Kleinen - die Arbeiter -, statt jene, die eigentlich an der Misere schuld sind." Spindelberger will, dass bei solch "extremen Vergehen" gleich saftige Strafen in der Höhe von mindestens 7.270 Euro (100.000 S) drohen. Das wäre auch im Interesse des Sozial-, wie auch des Finanzministers. Denn beide verlieren durch das Sozialdumping eine Menge Geld. Den Krankenkassen würde ein strenge rechtliche Regelung sehr helfen.