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ÖIAG-Reform kommt zu spät

Von Reinhard Göweil

Leitartikel
Chefredakteur Reinhard Göweil.

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Als die Regierung jüngst in Schladming die Reform der ÖIAG verkündete, war es eine Vermutung, nun ist es Gewissheit: Außer dem Satz, die ÖIAG zu reformieren und vielleicht Verbundgesellschaft und Asfinag hineinzugeben, gibt es nichts. Das war ein politischer Fehler, denn bis zur Umsetzung des Gesetzes soll es März 2015 werden; davor hat die Politik wenig Handhabe, sich in die Staatsholding einzumischen.

Deren Aufsichtsratspräsident Siegfried Wolf hat schon den ÖVP-Wunsch, Rudolf Kemler nicht als Vorstandsdirektor zu bestellen, schlicht ignoriert. Die Erfahrung lehrt also, dass bis März 2015 der jetzige Aufsichtsrat, mit dem niemand mehr zufrieden ist, weitgehend autonom bleibt. Und er weiß, dass er ab März 2015 Geschichte ist. Das ist eine vertrackte Situation, um es höflich zu formulieren.

Denn dieser Aufsichtsrat müsste aufgrund der bevorstehenden Reform seinem Kandidaten Kemler noch im Oktober mitteilen, dass sein Vertrag gekündigt wird - dann läuft er nur noch ein Jahr. Ohne diese Kündigung ist er bis 2017 bestellt. Kemler müsste also - nach den bisherigen Äußerungen von Regierungsmitgliedern - etwa zwei Jahre lang so ziemlich das Gegenteil dessen tun, wofür er bestellt worden war.

Das wäre noch eine vertrackte Situation, um es noch einmal höflich zu formulieren. Wenigstens so vertrackt wie die gestrige OMV-Aufsichtsratssitzung, deren Dauer schon zeigte, dass sie nicht optimal vorbereitet war - es bleibt bei den höflichen Formulierungen.

Den Vogel allerdings schoss der Rechnungshof ab, der nach einer Prüfung der Verbundgesellschaft meinte, die verlustreichen Investitionen in der Türkei und in Frankreich sollten eine Schadenersatzforderung an das damalige Management unter Hans Haider (mittlerweile in Pension) nach sich ziehen.

Erstens sind die Investitionen vom damaligen Aufsichtsrat auch abgesegnet worden, es müsste also auch dieser belangt werden. Zweitens hört sich mit solchen Vorschlägen unternehmerisches Handeln auf. Investitionen können danebengehen, das gehört zum unternehmerischen Risiko. Wenn der Rechnungshof nun bei öffentlichen Unternehmen die Schadenersatz-Rute ins Fenster stellt, werden die dortigen Manager keine Entscheidungen mehr treffen. Unter solchen Bedingungen wäre es tatsächlich am besten, die ÖIAG ersatzlos zu streichen.