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ÖIAG: Streit um des Kaisers Bart

Von Harald Waiglein

Wirtschaft

Ohne Beschluss des Ministerrates keine Privatisierung. | Wien. Seit Tagen wird medial zwischen den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP eine Diskussion über weitere Privatisierungen von Unternehmen in der Staatsholding ÖIAG geführt. Der Inhalt ist immer derselbe: ein Vertreter der ÖVP sagt, dass weitere Privatisierungen prinzipiell möglich wären. Darauf reagiert ein Vertreter der SPÖ mit der Bemerkung, im Regierungsprogramm seien keine Privatisierungen vereinbart, weshalb es auch keine geben werde.


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ÖIAG-Gesetz eindeutig

Unabhängig von allen parteipolitischen Diskussionen ist die Rechtslage eindeutig. Paragraph 7 des ÖIAG-Gesetzes legt fest, dass die Bundesregierung der ÖIAG einen Privatisierungsauftrag geben muss, wenn die ÖIAG Anteile verkaufen soll. Dieser Auftrag wird laut Gesetz "jeweils für eine Legislaturperiode" beschlossen. Das bedeutet, dass der noch nicht ausgeschöpfte Privatisierungsauftrag der letzten Bundesregierung für die Telekom Austra (er sah einen Verkauf von bis zu 100 Prozent vor) hinfällig ist. Sollte die ÖIAG jetzt einen Verkauf von Telekom-Anteilen vornehmen wollen, müsste die Regierung - also der Ministerrat - dafür einen neuen Privatisierungsauftrag beschließen. Dasselbe gilt für alle anderen ÖIAG-Firmen.

Da der Ministerrat nur einstimmige Beschlüsse fassen kann, sind weitere Privatisierungen nur möglich, wenn alle SPÖ- und ÖVP-Minister zustimmen.