Die Rechtsformen für unternehmerische Tätigkeiten, gemeinnützige GmbHs und AGs sowie für Genossenschaften sollen neu bestimmt werden.
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Es kommen merkwürdige Zeiten auf Wirtschaft und Gesellschaft zu: Geht man nach den Attributen der Versprechen in den Rechtsformen für unternehmerische Tätigkeit, dann könnten es auf den ersten Blick gute Zeiten werden: Steuerlich als gemeinnützig anerkannte Vereine gibt es schon lange, meistens entfällt daher dieser Hinweis im Namen des Vereins.
Anders verhält es sich bei gemeinnützigen GmbHs und, allerdings in Österreich eher auf die Wohnungswirtschaft begrenzt, bei gemeinnützigen Aktiengesellschaften und ebensolchen eingetragenen Genossenschaften (eG).
Es wird unübersichtlich
Die Verbindung zu einer genossenschaftlichen AG, wie sie die Ausrichtung von einstigen Kreditgenossenschaften aufrechtzuerhalten ermöglichen sollte, die sich nach § 92 Bankwesengesetz umgegründet haben, stellt eine weitere Variante dar. Auch genossenschaftliche GmbHs wären grundsätzlich vorstellbar, doch gilt die Genossenschaft den Publikumsgesellschaften näher als die GmbH, dann eher in der Verbindung zu einer genossenschaftlichen Kommanditgesellschaft (eG & Co. KG). Die vor Jahren als Gegenbewegung ohne Rechtsformwechsel vorgeschlagene kapitalistische Genossenschaft zeigt an, dass durch die Veränderung der klaren, vom Gesetzgeber bereitgestellten Profile das Gegenteil erreicht wird: Es wird unübersichtlich.
Inzwischen hat sich eine dritte "ge-"-Variante, ursprünglich in Österreich ausgehend von dem Gründungsvorhaben zu einer Bank für Gemeinwohl (BfG), als Genossenschaft, etabliert. Mit "Rückenwind" hat sich auch ein eigener Prüfungsverband für gemeinwohlorientierte Genossenschaften, mit Ausnahme von Kreditgenossenschaften, gegründet. Aus der Genossenschaft zur BfG ist die GfG Genossenschaft für Gemeinwohl geworden. Im Bereich der Kreditwirtschaft gelten die Sparkassen als originär gemeinwohlorientiert.
Eine allgemeine Gemeinwohl-Orientierung für die Wirtschaft entspräche dem angloamerikanischen Konzept der Corporate Social Responsibility und des Corporate Citizenship: Unternehmen übernehmen ausschließlich oder ergänzend sozialstaatliche Aufgaben und so (auch) soziale Verantwortung, erhalten dafür aber perspektivisch eine Gegenleistung. Zum Beispiel einerseits von den Konsumenten, indem sie das Angebot nachfragen, höhere Preise akzeptieren, oder andererseits vom Staat, indem er weniger Steuern erhebt, die dann dem (Sozial-)Staat für originär ihm zugeordnete Aufgaben fehlen.
Die Frage des Gemeinwohls
So könnte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die Anzahl ausdrücklich gemeinnütziger, gemeinwohlorientierter oder sogar genossenschaftlicher - bis hin zu börsennotierten - AGs oder eben solcher GmbHs und Unternehmen anderer Rechtsformen zunimmt.
Ausdrücklich, weil es bereits im österreichischen Aktiengesetz (AktG) für den Vorstand bis heute in § 70 Abs. 1 AktG heißt: Er habe unter eigener Verantwortung "die Gesellschaft so zu leiten, wie das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses es erfordert." Mit öffentlichem oder allgemeinem Interesse kann wohl "Gemeinwohl" durchaus umschrieben werden. Etwas, das "uns allen" guttun sollte.
Doch die Quelle bilden im Falle eines Unternehmens dessen vom Eigentümer eingesetzte Leitung und die Beschäftigten. Dann würde sich die Qualität von Gemeinwohl über den Eigentümer des Unternehmens definieren und wäre im Falle einer Wirtschaftsprüfung insoweit einer weitergehenden staatlichen - nicht privaten - Kontrolle entzogen.
Die Attribute erinnern daran, was wir zum Beispiel auch mit "Bio" und "Fair Trade" aus dem Lebensmittelhandel oder mit dem Nachhaltigkeitskonzept bei Geldanlagen oder in der Verwaltung kennen (vgl. "Wiener Zeitung", Recht & Beratung vom 17. September 2021). Die ursprünglichen Formen differenzieren.
Man ist versucht, zu fragen, ob es sich hierbei nur um die originelle Idee handelt, um Unternehmen betriebs- und volkswirtschaftlich zu helfen, sich von anderen abzuheben und zu differenzieren, um so einen Wettbewerbsvorteil zu erhalten, oder ob damit auch eine politische Dimension verbunden ist. Wie wirkt es sich auf diejenigen aus, die bisher in den bezeichneten Gebieten tätig waren?
Finanziell erschöpfte Staaten
Hier verschafft sich eine bereits an anderer Stelle geäußerte Sorge Gehör (vgl. "Wiener Zeitung", "Corona-Hilfen: Wann kommen wir da wieder raus?" vom 16. September 2021): Angesichts finanziell erschöpfter Staaten nimmt deren Abhängigkeit von externen Finanzierungsquellen zu, wenn Bürgerinnen und Bürger nicht mehr genug beizutragen willens und/oder in der Lage sind.
Auch, wenn Staaten nicht überall in Konkurs gehen können, wäre eine Sorge berechtigt, ob sich nicht schon eine freundliche Übernahme des bisherigen Staates bis hin zur Europäischen Union durch die Gläubiger vollzieht, begleitet mit Begriffen wie ethischer, sozialer, nachhaltiger Verantwortung und Unternehmensführung (Corporate Governance). Wird damit die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft erhalten und - jedoch im Sinne der Finanzierung von Staaten respektive Unternehmen - durch Corporate Citizens weitergeführt, um so eine in Krisenzeiten verstärkte Überbelastung zu verringern, aber damit nicht nur ökonomisch, sondern auch politisch und sozial einzuwirken?
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