EU macht Probleme bei der Finanzierung von Ökostrom. | In- und ausländische Erzeuger nicht gleich behandelt. | Wien. Nach der Einigung zwischen ÖVP und SPÖ über das neue Ökostromgesetz sind nicht alle wichtigen Fragen geklärt.
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So hat die Abteilung Wettbewerb der EU-Kommission in Brüssel bereits Bedenken geäußert, dass es sich bei der Ökostromförderung um staatliche Beihilfen für Stromerzeuger handelt, die von ihr genehmigt werden müssen. Was laut heimischem Energie-Regulierungsbehörde heißt, dass die Finanzierung auf neue Beine gestellt werden muss.
Problemfall Verordnung
"Die EU stößt sich daran, dass in- und ausländischer Grünstrom nicht gleich behandelt werden", erklärt E-Control-Experte Christian Schönbauer. Für problematisch halte Brüssel, dass die Einspeisetarife per Verordnung des Wirtschaftsministeriums festgelegt werden. Sollte es in Zukunft aber keine Verordnung mehr geben, dann wäre die Finanzierung des Grünen Stroms - dazu zählen Strom aus Biomasse, Wind, Biogas, Kleinwasserkraft und Photovoltaik - völlig intransparent, warnt Schönbauer.
Er kritisiert auch, dass in der Causa Ökoenergie die EU nicht schlüssig vorgeht. Während sich die Generaldirektion für soviel erneuerbare Energie wie möglich stark macht, tritt jene für Wettbewerb in puncto Förderungen auf die Bremse. Nun ist das Wirtschaftsministerium gefordert, die verfahrene Situation zu klären. Erst wenn die offenen Fragen geklärt sind, kann das Ökostromgesetz in Kraft treten und über die Einspeisetarife verhandelt werden.
Der Biomasse-Verband ist mit der neuen Regelung nicht zufrieden. Präsident Heinz Kopetz kann nicht nachvollziehen, warum auch Gaskraftwerke - unter dem Titel Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) - mit zusätzlichen Subventionen rechnen dürfen. Denn eigentlich wäre die KWK-Förderung 2008 ausgelaufen. Als Konfliktpunkt sieht er auch jene 130 Mio. Euro einbehaltener KWK-Zuschläge, die von der E-Control in den letzten Jahren auf die hohe Kante gelegt wurden. Kopetz ist der Auffassung, diese sollten nicht nur den KWK-Betreibern, sondern allen Grünstromerzeugern zugute kommen. Weiters fordert der Biomasseverband eine Anhebung des Verrechnungspreises von 4,5 auf mindestens 6,5 Cent je Kilowattstunde. Zu diesem müssen Stromhändler den Ökostrom beziehen, er ist daher die Finanzierungsgrundlage.
Schönbauer geht davon aus, dass eine Verrechnungspreiserhöhung kommen wird. Ob sie den Vorstellungen des Verbandes entspricht, ist ungewiss. Er schließt jedoch aus, dass die KWK-Mittel anderen Ökostromproduzenten zufließen wird. "Die E-Control verwaltet das Geld nur, für die Auszahlung ist das Ministerium zuständig."
Außerdem sind 60 Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof anhängig, in denen KWK-Betreiber die Auszahlung der vorenthaltene Förderung verlangen.