Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hat die Novelle zum Ökostromgesetz vorgelegt. Sofort gab es gegen den Entwurf massiven Widerstand. Die Kürzung der Förderungen für Ökoenergie wird von seinem Parteikollegen Umweltminister Josef Pröll, der dem Gesetz auch zustimmen muss, nicht mitgetragen. Auf Anfrage der "Wiener Zeitung" meint Pröll: "So wird es nicht gehen. Der Entwurf ist inakzeptabel, da er die Ökostromziele in Frage stellt und das Ende für neue Anlagen bedeutet."
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Im Umweltministerium ist man verstimmt, dass die Experten des Hauses nicht zu Verhandlungen über die Novelle eingeladen wurden. Sehr spät wurde der fertige Entwurf zur Begutachtung vorgelegt. Für den Umweltminister wird damit jedoch die Energie- und Umweltpolitik, die wesentlich zur Kohlendioxid-Reduktion beitragen soll, eingebremst. Das neue Ökostromziel sei weniger ambitioniert als das alte, kritisiert Pröll. Denn Bartenstein habe festgelegt, dass bis 2010 der Anteil der grünen Energie bei 6% liegen soll, nach derzeit geltendem Recht wird der 5-Prozent-Anteil aber schon 2007 erreicht. Im Umweltministerium wird überhaupt bezweifelt, dass die tiefergelegte Latte mit den neuen Methoden jemals erreicht werden kann.
Außerdem ist es für Pröll das falsche Signal. "Wir sind für Verbesserungen, diese würden wir mittragen, nicht jedoch Verschlechterungen." Neu wäre die Einführung der Ausschreibung von Ökostromanlagen unter der Obhut der Regulierungsbehörde E-Control. Doch dieses Ausschreibungssystem habe nirgendwo funktioniert. Für den Umweltminister steht fest: "Impulse gibt es keine mehr." Widerstand gegen die Gesetzesänderung kommt auch von Umweltschützern, Bauernbund und den Betreibern alternativer Stromanlagen.
Die IG Windkraft ist besorgt über die angedachte Sicherheitseinlage von 200 Euro pro kW, welche Betreiber bei der E-Control hinterlegen müssen, wenn sie an einer Ausschreibung teilnehmen. "Bei einer Windkraftanlage von 2 MW sind das 200.000 Euro", erläutert IG Windkraft-Sprecherin Ursula Nährer. Unakzeptabel ist für die Juristin der Passus, wonach die Einlage verfällt, wenn zum vorgeschriebenen Zeitpunkt die Errichtung noch nicht begonnen hat - auch wenn der Betreiber keinerlei Schuld an der Verzögerung hat.
Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer sind mit der auf ihr Drängen erfolgten Gesetzesänderung weitgehend zufrieden. n