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Gusenbauer will öffentliche Mehrheit an Wasserkraft. | Bartenstein bietet ÖIAG-Veto gegen Ausverkauf. | Wien. Die SPÖ sendet ein deutliches Signal, dass ihre Zustimmung zur nötigen Verfassungsänderung für die geplante Fusion von OMV und Verbund noch keinesfalls gesichert ist.
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Parteichef Alfred Gusenbauer sagte im Ö1-Mittagsjournal, dass 51 Prozent der Wasserkraft im Besitz der öffentlichen Hand bleiben müsse. Zuletzt hatte die SPÖ signalisiert, dass sie einer Änderung jener Verfassungsbestimmung zustimmen könnte, die derzeit vorsieht, dass 51 Prozent an der Verbundgesellschaft im Besitz des Bundes sein muss; unter der Bedingung, dass stattdessen eine Sperrminorität von 25 Prozent plus einer Aktie am neuen OMV-Verbund-Konzern in der Verfassung festgeschrieben wird. Allerdings gibt es bei der jetzigen Festlegung der SPÖ auf eine öffentliche Mehrheit an der Wasserkraft ein Problem: Wenn damit gemeint sein sollte, dass die Republik weiter zu 51 Prozent am Verbund beteiligt sein muss, dann ist die Fusion OMV-Verbund geplatzt. Denn die Fusion würde dann entweder auf eine mehrheitliche Verstaatlichung der OMV hinauslaufen; oder die OMV müsste viel Geld für eine Minderheitsbeteiligung am Verbund ausgeben, was man den OMV-Aktionären wohl nicht zumuten könnte.
SPÖ: Klärungsbedarf
Das weiß auch SPÖ-Energiesprecher Georg Oberhaidinger. "Wenn die 51 Prozent am Verbund bleiben, dann funktioniert die Fusion nicht." Darum ginge es der SPÖ aber auch nicht. Vielmehr müsse man einen Weg finden, eine österreichische Mehrheit an den Wasserkraftwerken in der Verbund-Tochter Austrian Hydro Power (AHP) abzusichern, während gleichzeitig der Staat am Mutterkonzern Verbund nur mehr mit einer Sperrminorität beteiligt ist. "Da muss man halt eine Formulierung finden, die in der Qualität so sicher ist wie der Mehrheitsbesitz der öffentlichen Hand." Da schon jetzt die AHP nur zu 80 Prozent im Besitz des Verbundes ist (rund 20 Prozent halten Landesversorgungsunternehmen), würde der Anteil der Republik an der Wasserkraft auf 21 Prozent sinken, wäre sie nur mehr mit einer Sperrminorität am Verbund beteiligt.
Ursprünglich war für die Verfassungsänderung vorgesehen, dass an der AHP entweder der Verbund, sein Rechtsnachfolger oder der Bund 51 Prozent halten muss. Das würde implizieren, dass der Bund eine Art Vorkaufsrecht für 51 Prozent an der Wasserkraft erhielte, sollte sie verkauft werden.
Eine solche Absicherung wäre für die SPÖ denkbar, deutet Oberhaidinger an. Allerdings hänge alles davon ab, wie wasserdicht man so etwas im Gesetz formulieren könne. Ein Ausweg könnte das Wort "heimisch" statt "öffentlich" sein. So könnte man nämlich über die Einbindung der Landesversorgungsunternehmen, die ja ebenfalls an der AHP beteiligt sind, eine "heimische" Mehrheit an der Wasserkraft konstruieren. Die Landesversorger stehen zu mindestens 51 Prozent im Landesbesitz.
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein macht der SPÖ ein anderes Angebot: Die Staatsholding ÖIAG solle ein Veto gegen einen Verkauf von Wasserkraftwerkeinlegen können.
Allerdings ist man in der SPÖ derzeit darüber verstimmt, dass die Regierung zuletzt so getan hat, als wäre die Zustimmung der SPÖ zur Aufhebung der öffentlichen Mehrheit an den Landesversorgern ebenfalls gesichert. "Da wollte man offenbar alles gleich in einem Aufwasch abschaffen, ohne mit uns zu reden", sagt Oberhaidinger.