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One-Stop-Shop Notar: GmbH-Gründung in 48 Stunden

Von Ludwig Bittner

Recht

Der plakative Ruf nach dem One-Stop-Shop für Gründer ist hinfällig: Mit dem Notariat gibt es ihn bereits.


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Unsere Regierung hat sich mit dem Reformprogramm einiges vorgenommen, vor allem das raschere und leichtere Gründen von Unternehmen ist ein wesentliches Anliegen. Das können auch wir als Notare in Österreich voll und ganz mittragen. Wir wissen aus täglicher eigener Erfahrung, dass die Vereinfachung von Gründungen ein Anliegen der jungen Wirtschaftstreibenden ist.

Aber - und auch das muss festgehalten werden - wir müssen davor warnen, das Kind mit dem Bade auszuschütten, nämlich dort Reformbedarf zu vermuten, wo wenig oder gar keiner vorhanden ist. In Österreich ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in nur 48 Stunden sofort möglich, wenn ein wenig guter Wille des Gesetzgebers und Kooperationsbereitschaft unter den Ministerien gegeben wäre.

In unserem Land erblicken jährlich rund 40.000 neue Unternehmen das Licht der Wirtschaftswelt. Mit rund 86 Prozent startet der überwiegende Anteil als Einzelunternehmen (auch dank der Beratung der Notare, denn in vielen Fällen ist eine GmbH für den Gründer nicht notwendig und käme zu teuer), nur knapp zehn Prozent aller neuen Firmen werden als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Grundlage dafür ist der Gesellschaftsvertrag, der die wesentlichsten "Spielregeln", die die Geschäftspartner vereinbaren wollen, enthalten soll. Ein Gesellschaftsvertrag ist ein gutes Beispiel für die ausgleichende Aufgabe des Notars, nämlich diesen so umzusetzen, dass es möglichst wenige Störungen in der gemeinsamen wirtschaftlichen Zukunft geben kann.

Eine gute und gründliche Vorbereitung ist sicher die wesentlichste Erfolgskomponente für die Gründung eines Unternehmens. Dazu zählen unter anderem die solide Vorbereitung der Geschäftsidee, die Erarbeitung eines Businessplans, die Sicherung der Finanzierung und die Suche nach geeigneten Partnern. Dieser umfangreiche Prozess nimmt massiv Zeit in Anspruch. Bei der Gründung soll es dann ruckzuck gehen, so unsere Bundesregierung. Die Realität sagt uns täglich, dass die gute rechtliche Beratung den Jungunternehmern wichtiger ist als die Geschwindigkeit der Gründung und dass andere Faktoren, wie die Erlangung der Gewerbeberechtigung, der Betriebsstättengenehmigung oder die Zuteilung der UID-Nummer die wahren Verzögerer sind.

Zum Thema guter Wille: Eine GmbH kann - mit minimalen und leicht umsetzbaren gesetzlichen Änderungen wie die Aktualisierung des Firmenbuchs auf den heute üblichen technischen Standard und die Beschleunigung der Zuteilung von UID-Nummern (bisher im Schnitt 12 Werktage) - in nur zwei Tagen gegründet werden. Ohne UID-Nummer kann ein junges Unternehmen rechtlich gar keine Rechnung ausstellen. Was das für ein Dienstleistungsunternehmen bedeutet, das für seine Leistungen unmittelbar bezahlt wird, ist offenkundig. Die rechtliche Beratung, die Errichtung des Gesellschaftsvertrages, die vorgeschriebenen Face-to-Face-Identitätskontrollen zur Vermeidung der Gründung von Scheinfirmen zum Sozialbetrug oder zur Finanzierung von kriminellen Aktivitäten und die digitale Übermittlung aller relevanten Unterlagen an das Firmenbuch erfolgen im One-Stop-Shop Notariat. Binnen 48 Stunden haben die Gründer ein Unternehmen, das arbeitsfähig ist, und müssen sich über die rechtlichen Themen nicht mehr den Kopf zerbrechen - denn Zeit und Energie werden in erster Linie dafür gebraucht, den gewählten Markt zu erobern. Das alles funktioniert, weil wir Notare in den digitalen Workflow der Justiz vollständig eingebunden sind. Und bei einer NeuFÖG-Gründung mit nur einem Gesellschafter wird die Leistung des Notars ab 98,-- abgerechnet. Das ist gelebte Förderung von österreichischen Jungunternehmern.

Der plakative Ruf nach dem One-Stop-Shop, der für Gründer - möglichst im Internet und unter Aufgabe der Rechtssicherheit, die den Wirtschaftsstandort Österreich auszeichnet - eingerichtet werden soll, ist hinfällig - denn diesen gibt es bereits: das Notariat.

Zum Autor

Ludwig Bittner

ist öffentlicher Notar in Hollabrunn, Honorarprofessor für Zivilverfahrensrecht an der Universität Wien und Präsident der Österreichischen Notariatskammer.