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ÖPAG will Steuerzuckerl für die Pensionsvorsorge

Von Sissi Eigruber

Wirtschaft

"Zweite Säule" ist in Österreich noch sehr schwach. | Anreiz durch Steuervorteil erwünscht. | Heidelberg. "Es muss einen Impuls geben für die weitere Verbreiterung der betrieblichen Altersvorsorge", fordert Johannes Ziegelbecker, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Pensionskassen AG (ÖPAG).


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Arbeitnehmer, die in die so genannte "zweite Säule", also in eine betriebliche Pensionsvorsorge investieren, sollten künftig für diese Beiträge keine Lohnsteuer zahlen müssen - zumindest nicht bei der Einzahlung, sondern erst dann, wenn sie die Pensionsleistung kassieren. Während in Deutschland schon mehr als die Hälfte der unselbstständigen Erwerbstätigen über eine betriebliche Altersvorsorge verfügen, sind es in Österreich bisher nur etwa 20 Prozent. Mit Hilfe des steuerlichen Anreizes könnte innerhalb von 10 Jahren auch in Österreich der Anteil jener, die in eine Betriebspension einzahlen, auf 50 Prozent steigen, meint Ziegelbecker. In Deutschland, wo es ein ähnliches System der betrieblichen Altersvorsorge gibt, findet die Entgeltumwandlung auf Basis des Bruttolohns statt. In Österreich käme es mit der geforderten Änderung zu einer steuerlichen Gleichstellung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen, denn die Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Vorsorge werden auch in Österreich schon heute vom unversteuerten Lohn oder Gehalt abgeführt. Die Sozialversicherungsbeiträge sollten nach Ansicht der ÖPAG jedoch weiterhin sofort abgeführt werden, um die Basis für die staatliche Pension ("erste Säule") nicht zu mindern.

Finanzminister könnte erst später kassieren

Auch Thomas Url, Experte vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo), tritt für eine vollständige Umstellung der Beiträge für die betriebliche Pensionsvorsorge auf die nachgelagerte Besteuerung ein: "Es sollte nur jener Teil des Einkommens versteuert werden, der für Konsumzwecke verwendet wird, im Gegensatz dazu sollen Einkommensanteile, die Sparzwecken dienen, von der Besteuerung ausgenommen werden." Einziger Wehrmutstropfen für die Finanzminister der nächsten Jahrzehnte: Sie könnten die Einkommensteuer für diese Beträge erst im Zuge der Pensionsauszahlungen kassieren und müssten somit einen temporären Steuerausfall verkraften.

Der Großteil der Beiträge, die in die betrieblichen und überbetrieblichen Pensionskassen fließen (jährlich rund 670 Mio. Euro) kommt bisher von den Arbeitgebern. Die Zuzahlungen der Arbeitnehmer machen nur etwa 9 Prozent der Beiträge aus. Bisher fördert der Staat die Arbeitnehmerbeiträge auf zwei Arten: Erstens durch die Abzugsfähigkeit im Rahmen der Sonderausgaben (§18 EStG, Einkommensteuergesetz). Ein Viertel der Arbeitnehmerbeiträge können bis zu einer Höhe von 2920 Euro (inklusive anderer Sonderausgaben) steuermindernd geltend gemacht werden. Und zweitens im Rahmen der Prämiengeförderten Pensionsvorsorge (§108a EStG). Auf den Arbeitnehmer-Beitrag wird bis zu 1000 Euro pro Jahr eine staatliche Prämie von 8,5 Prozent auf dem Pensionskonto gutgeschrieben.