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Ortstafeln: Konsenskonferenz berät Stufenplan

Von WZOnline

Politik

Zum fünften Mal versucht sich die so genannte "Konsenskonferenz" an der Klärung der Kärntner Ortstafelfrage. Zur Debatte stand ein vom Historiker Stefan Karner vorgelegter Kompromissvorschlag. Karner war von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel als "Mediator" eingesetzt worden. Inhalt: Ein Stufenplan für die Aufstellung von insgesamt 158 zweisprachigen Ortstafeln bis 2008 sowie Förderungen für die slowenische Zeitung "Novice", die slowenische Musikschule, ferner für Schulheime und Kulturhäuser der Minderheit.


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Die Aufstellung der zusätzlichen Ortstafeln soll demnach in mehreren Phasen erfolgen: Noch im heurigen Oktober sollen zusätzlich zu den bereits bestehenden 74 Ortstafeln jene rund 20 Ortstafeln errichtet werden, die gemäß der (2001 vom Verfassungsgerichtshof gekippten) Topographieverordnung bereits seit 1977 stehen müssten. Bis 2008 sollen dann die restlichen Schilder errichtet werden - insgesamt 158. Darüber hinaus sollen zweisprachige Ortstafeln dann aufgestellt werden können, wenn zehn bis 15 Prozent der Bevölkerung das in einer Petition befürworten.

Die Slowenenvertreter beurteilen die Chancen der Gesprächsrunde mit Vertretern von Heimatverbänden sowie Landes- und Bundespolitik unter dem Vorsitz Schüssels im Vorfeld dennoch zurückhaltend. Für Marjan Sturm vom Zentralverband der Kärntner Slowenen ist das zentrale Problem, dass der Kärntner Abwehrkämpferbund zuletzt die Aufstellung weiterer zweisprachiger Ortstafeln abgelehnt hatte. "Die Frage wird jetzt sein, ob sich die Kärntner Landespolitik in die Geiselhaft des Abwehrkämpferbundes begibt."

Joze Wakounig vom Rat der Kärntner Slowenen hofft, "dass man den Kärntner Slowenen Rechte zugesteht, die seit 50 Jahren im Staatsvertrag verbrieft sind, die ihnen aber vorenthalten werden". Einige Punkte im Kompromisspapier - etwa die lange Frist für die Aufstellung zusätzlicher Ortstafeln - lehnt er aber ab.

Abzuwarten bleibt, ob die unter anderem von Landeshauptmann Jörg Haider geforderte "Streitbeilegungserklärung" zu Stande kommt. Inhalt einer solchen Erklärung wäre die Klarstellung, dass der Artikel 7 des Staatsvertrages erfüllt ist. Wakounig lehnt dies ab: "Wir können keine Erklärung unterschreiben, dass der Artikel sieben erfüllt ist".

Sturm verweist zwar auf die rechtliche Wirkungslosigkeit einer solchen Erklärung. Gleichzeitig wäre er jedoch bereit, die Erfüllung einzelner Punkte des Staatsvertrages (etwa im Zusammenhang mit dem zweisprachigen Schulunterricht) zu bestätigen. Sturm: "Der Artikel 7 ist ein Individualrecht und kein Kollektivrecht. Dieses Recht kann ich nicht für obsolet erklären. Ich bin aber bereit zu sagen: Diesbezüglich habe ich keine Forderungen mehr."