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Haider verweigert Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln. | Korinek: "Grenzen sachlicher Kritik überschritten". | Wien. Die Attacken auf den Verfassungsgerichtshof (VfGH) von Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider lässt sich VfGH-Präsident Karl Korinek nicht gefallen. Haider habe die "Grenzen sachlicher Kritik bei weitem überschritten", sagte Korinek am Mittwoch. Er kündigte einen Exekutionsantrag bei Bundespräsident Heinz Fischer an, sollte das Ortstafel-Urteil zur Kärntner Ortschaft Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf nicht fristgerecht - bis 30. Juni - umgesetzt werden.
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Die Exekution wäre allerdings umstrittenes Neuland. Der VfGH will ein Vorverfahren einleiten, das zunächst einmal klären soll, ob die Ortstafel-Frage überhaupt exekutierbar ist. Das Verfahren könnte im Sommer beginnen und bis in den Herbst dauern, meinte Korinek. Falls ein solcher Antrag zulässig sei, werde der VfGH diesen beschließen und an Fischer weiterleiten. Dieser wäre aber nicht daran gebunden.
Ob ein Exekutiv-Antrag überhaupt möglich ist, bezweifeln Verfassungsexperten allerdings. Die Verfassung sei in wesentlichen Aspekten sehr diffus, so Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk. Exekutieren könne man im engeren Sinne nur Leistungen und nicht die Aufhebung einer Verordnung, wie im Falle des VfGH. Die derzeit üblichen Exekutionsfälle - derzeit etwa vier bis sechs Mal pro Jahr - sind laut des ehemaligen VfGH-Präsidenten Ludwig Adamovich "Wald- und Wiesen-Anträge". Etwa wenn sich die unterlegene Streitpartei weigert, die Verfahrenskosten zu tragen. Wenn der VfGH allerdings Gesetze oder Verordnungen prüft, sei eine solche Exekution - nach der vorherrschenden Meinung - nicht möglich.
"Zwangsvollstrecken kann ich nur eine Entscheidung, aber keinen Spruch oder gar eine Begründung", meinte auch Verfassungsjurist Heinz Mayer zur "WZ". Man müsste für eine Lösung die Verfassung ändern. Eine solche Änderung wäre auch ein möglicher Schritt für Korinek, sollte eine Exekution der Ortstafelerkenntnisse rechtlich nicht möglich sein.
Haider sieht den Vorstoß Korineks als Bestätigung für seine Auffassung, wonach der Bundespräsident die Exekution eines VfGH-Erkenntnisses verfügen könne. Fischer habe sich der Kenntnisnahme dieses "rechtlichen Faktums" bisher beharrlich entzogen, so Haider. Bevor "Soldaten mit Spaten bewaffnet zur Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln" ausrücken müssten, hätte er schon ein endgültige Lösung, nämlich mit einer Volksbefragung in Kärnten, gefunden.