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Die Academy of Motion Picture hat die Anwärter für den Oscar in der Kategorie bester fremdsprachiger Film bekanntgegeben. Auf der 85 Nationen umfassenden Liste steht zwischen Australia und Bangladesh: Austria. Nicht nur das ist überraschend, als eingereichter Film wird "Vor der Morgenröte" angegeben. Jener Stefan-Zweig-Film, den ein und dieselbe Academy am vergangenen Freitag noch als österreichischen Beitrag zurückgewiesen hatte. Die Begründung lautete, dass es sich bei der länderübergreifenden Koproduktion - mit der deutschen Regisseurin Maria Schrader und Josef Hader als Hauptdarsteller - nicht eindeutig um einen österreichischen Film handle. Womit die österreichische Jury unter Zugzwang war. Sollte man drei Tage vor Ende der Einreichfrist überhaupt einen Beitrag einreichen? Und wenn ja, welchen? Man entschied sich für den dritten, österreichischen Weg - den Einspruch. Mit Erfolg: Der Film-Fachverband durfte seine Argumente neu vortragen, die Academy zog ihren Einspruch zurück. Fälle wie dieser werden künftig häufiger auftreten. Immer knappere Budgets machen es notwendig, Filme aus mehreren Fördertöpfen zu finanzieren. Koproduktionen dreier Länder sind längst keine Seltenheit mehr.
Die Richtlinien der Academy sind offenbar - wie der aktuelle Fall zeigt - recht dehnbar. Schwierig wird es, wenn das auf Kosten der Kunst geht und Oscar-würdige Werke gar nicht erst ins Rennen gehen, weil die nationale Zuordnung schwierig ist. Das Reglement wird sich aber wohl erst ändern, wenn zwei Länder ein und denselben Film als den ihren beanspruchen.