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ÖSL-Partner im Rechtsstreit

Von Veronika Gasser

Wirtschaft

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Verordnung über den Systemnutzungstarif - das ist der Netztarif, den Stromversorger an die Netzgesellschaften entrichten müssen - schon zweimal gekippt. Zuletzt im Jahr 2000, rückwirkend für den Zeitraum Februar 1999 bis Dezember 2000. Im Zuge der Novelle zum Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetzes | (ElWOG) 2002 wurde diese Verordnung mittels Zwei-Drittel-Mehrheit einfach wieder in Kraft gesetzt.


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Das Höchstgericht hat nun die Prüfung des fragwürdigen, weil "rechtsstaatliche Prinzipien verletzenden Gesetzes" von selbst in die Hand genommen. In den Konflikt involviert sind die ÖSL-Partner Verbund und Linz AG. Nachdem am Donnerstag am VfGH die Verhandlung sttfand, ist in den nächsten Wochen mit einem Erkenntnis zu rechnen. Geladene Parteien waren das Wirtschaftsministerium und der Stromversorger Linz AG. Letztere hatte nämlich mittels Beschwerde die ganze Prozedur erst eingeleitet.

Es geht um 264 Mill. Euro Streitpunkt waren Zahlungen der Linz AG an den Stromversorger Energie AG OÖ sowie an den Verbund, alle drei sind Partner der soeben von der EU genehmigten Österreichischen Stromlösung (ÖSL). Für die Linzer geht es dabei um 8 Mill. Euro, die ihrer Auffassung nach zuviel von der Verbund-Tochter APG verrechnet und daher nicht bezahlt wurden. Vom VfGH wurde der Linz AG recht gegeben. Doch der Verbund wollte sich mit dieser Auslegung, wonach nun auch alle anderen Energieversorger die Tarife anfechten könnten, keinesfalls abfinden. Immerhin geht es um einen Betrag von rund 264 Mill. Euro, der im schlimmsten Fall zurückgezahlt hätte werden müsste. Das intensive Lobbying bei Parlamentariern zeigte seine Wirkung. Der Passus, welcher die Verordnung wieder in Kraft setzte, wurde am Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts und am Energieausschuss vorbeigeschwindelt und in letzter Minute ins ElWOG 2002 gepresst. Die VfGH-Richter sehen aber ihre einstige Entscheidung konterkariert und zeigten sich bei der Verhandlung dementsprechend verärgert.

Wer die Reparatur des Gesetzes tatsächlich veranlasst hat, blieb ungelöst. Das Problem wurde wie der "Schwarze Peter" von einem zum anderen geschoben. Beobachter vermuten, dass Rechtsexperten des Verbund die Reparatur vorgenommen haben. Verbund-Vorstand Hans Haider dementiert dies und verweist seinerseits auf das Wirtschaftsministerium. Aus dem Ministeriums heißt es, die fragwürdige Stelle könne nur im Parlament entstanden sein. Auch glaubt man, dass die Entscheidung gegen den Verbund ausfallen werde.

Dies ist nicht der einzige Konflikt unter ÖSL-Partnern. Zwischen Linz AG und Energie AG OÖ gibt es Unstimmigkeiten. 20 Mill. Euro sind strittig. Seit der Liberalisierung 1998 zahlt die Linz AG nur mehr die niedrigeren Marktpreise. Damit will sich OÖ nicht abfinden und verlangt die alten Vertragspreise. Derzeit laufen Vergleichsgespräche.