Dieser Tage ging ein erleichtertes Aufatmen durch die Reihen der ostdeutschen "Datschen"-Besitzer: Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe hatte gegen die Klage von sieben | Grundstückseigentümern den bestehenden Kündigungsschutz für ostdeutsche Pächter von Erholungsgrundstücken (im Osten "Datsche" genannt) als "im Wesentlichen" verfassungsgemäß bestätigt.
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Das bedeutet, dass es für die 1,9 Millionen Datschen-Besitzer bei den Regelungen des "Schuldrechtsanspassungsgesetzes" bleibt, wonach ab dem Jahr 2000 abgestuft bis 2015 Kündigungen nur beschränkt
möglich sind. Damit ist den Datschisten ein Stück Angst vor den Briefen "Sie haben das Grundstück bis. . . in geräumtem Zustand zu verlassen. . . " vorerst genommen. In der Frage des
Kündigungsschutzes ist mehr Rechtssicherheit eingezogen.
Aber der Konflikt zwischen Grundstückseigentümern und Pächtern ist damit längst nicht aus der Welt. In der DDR gab es etwa 2,6 Millionen Nutzer von Wochenend- und Freizeitgrundstücken, die auf "land-
und forstwirtschaftlich nicht nutzbaren" Brachen, auf enteigneten und verlassenen Grundstücken sowie Müllhalden, mit staatlicher Genehmigung und zu symbolischen Pachtzinsen meist unter 20 Pfennig pro
Quadratmeter und Jahr in jahrelanger Arbeit blühende Landschaften errichteten.
Nach der Wende ging man davon aus, dass die Datschenbauer "alles Priviligierte" waren und die Datschen als ehemalige "politische Nischen" bei wachsenden Reisemöglichkeiten ein "Auslaufmodell" seien.
Als eine Auswirkung des Einigungsirrtums "Rückgabe von Entschädigung" beschloss man Regeln, die die Bildung eines freien Marktes für Erholungsgrundstücke blockierte, zum Konflikt zwischen Eigentümern
und Pächtern führte und die Pachten inzwischen bis zum Zehnfachen erhöhten. Sie liegen jetzt um das drei- bis vierfache über vergleichbaren Pachten in den alten Bundesländern. Vor allem die Kommunen,
die unter wachsendem Geldmangel leiden, erweisen sich als Preistreiber Nummer 1.
Das Ergebnis: Etwa 700.000 Ost-Datschisten haben aufgegeben. Ihre Zahl hat sich relativ stabil auf 1,6 bis 1,9 Millionen eingependelt. Für sie ist das BVG-Urteil zum Kündigungsschutz nur ein
Luftschnappen, denn der existentielle Konflikt zwischen Eigentümern und Nutzern wurde nicht aus der Welt geschaffen: Die überhöhten Pachtgebühren dürfen laut Nutzungsentgeltverordnung (NEV) weiter
nach oben klettern. Und wenn ein Nutzer dadurch zur Kündigung getrieben wird, steht ihm für seine jahrelange Werteschaffung, die Urbarmachung, Anpflanzungen und Baulichkeiten keine Entschädigung zu.
Im Gegenteil: Er muss die Hälfte der Abrisskosten tragen. Das ist der Hauptkonflikt und die Ursache des Datschensterbens, der nicht Gegenstand in Karlsruhe war.
Nunmehr haben zwei Tage nach dem BVG-Urteil die Verbände und Vereine der Nutzer von Erholungsgrundstücken in einem Offenen Brief an den Bundeskanzler, den Bundestags- und Bundespräsidenten sowie an
die Fraktionschefs gefordert, die Nutzerrechte in den neuen Bundesländern schnell zu regeln, für das Datschen-Eigentum der Nutzer die gleiche Rechtssicherheit zu schaffen wie für das Eigentum an
Grund und Boden und die Nutzungsentgelterhöhung für die kommenden zwei Jahre auszusetzen.