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Osterhasen-Streit hoppelt ins 8. Jahr

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Hauswirth darf laut Urteil Goldhasen mit roter Schleife nicht mehr herstellen. | Jahrelanger Rechtsstreit um die Verwechslungsgefahr. | Wien. Der sieben Jahre dauernde Streit um die Goldosterhasen geht in die nächste Runde. Der Schweizer Hersteller Lindt & Sprüngli hat am Donnerstag mit seiner Klage recht bekommen: Der burgenländische Schokoproduzent Hauswirth muss demnach Produktion und Vertrieb seines in Goldfolie gewickelten und mit roter Schleife versehenen Schokoladenosterhasen einstellen, wie Lindt am Montag mitteilte.


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Grund für das Urteil ist die Verwechslungsgefahr mit der dreidimensionalen Marke "Goldhase", die sich Lindt 2000 als Gemeinschaftsmarke EU-weit schützen hat lassen. Das Urteil ist erstinstanzlich und nicht rechtskräftig.

Als unberechtigt abgewiesen wurde der Vorwurf von Hauswirth, Lindt habe seine Marke "bösgläubig" angemeldet und verfolge nur das Ziel, andere Mitbewerber zu behindern und vom Markt zu drängen.

"In erster Linie wollen wir unsere Marke schützen, also unserer spezielle Art und Form des Schokoladenosterhasen", heißt es von Lindt. Es gehe weder um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen noch um die Verdrängung anderer Schokoladenosterhasen vom Markt.

Hauswirth-Osterhasen bleiben in den Regalen

Hauswirth will gegen das Urteil berufen: "Wir gehen davon aus, dass sich unsere Rechtsmeinung durchsetzt", sagt Firmenchef Roman Hauswirth. Es gehe ihm im Rechtsstreit mit Lindt "ums Prinzip": "Wenn große Markenartikler das Aussehen so einschränken, bleiben für den Mittelstand nur Sonderformen." Der Hersteller macht zwei Drittel seines Umsatzes mit Osterhasen und Nikoläusen.

Auf die Osterhasen in den Regalen hat das Urteil keine Auswirkungen, denn Hauswirth produziert seit einigen Jahren die Goldhasen mit einer rot-weiß-roten Schleife und nicht mehr mit einer roten Schleife, da gegen diese Hasen eine einstweilige Verfügung besteht.

Beim Hasen mit der rot-weiß-roten Schleife liegt hingegen keine Verwechslungsgefahr vor, wie das Landesgericht Eisenstadt 2005 entschieden hat. "Eine allzu strikte Handhabung der Verwechslungsgefahr würde auch die Folge haben, der betreibenden Partei de facto ein Monopol auf den Vertrieb von sitzenden Schokolade-Osterhasen in Goldfolie und Schleife zuzubilligen", heißt es - und das ginge dem Gericht zu weit.

"Zermürbend und ultra kostenintensiv"

Nach je vier Wochen Frist für Berufung und deren Beantwortung wird das Oberlandesgericht Wien über die Berufung entscheiden. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.

"Der Streit ist zermürbend und ultra-kostenintensiv", sagt Hauswirth. Seit 2004 geht der Markenstreit durch die Instanzen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung, der EuGH verwies den Fall zur Prüfung von Details nach Wien zurück, wo das Handelsgericht vom OGH mit der Prüfung beauftragt wurde und nun urteilte.

Auch in Deutschland geht Lindt gegen Goldhasen vor: Mit dem bayrischen Hersteller Riegelein liefert sich Lindt ebenfalls seit Jahren einen Rechtsstreit.