EU-Kommission treibt Vertragsverletzungsverfahren voran. | Acht Verwarnungen für Österreich. | Brüssel. Die neue EU-Kommission kommt langsam in die Gänge. Einen großen Teil der Vertragsverletzungsverfahren, die in den letzten Monaten liegen geblieben sind, hat sie am Donnerstag in einem Rundumschlag weitergetrieben. Nicht weniger als acht mehr oder weniger strenger Verwarnungen setzte es dabei für Österreich.
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Am weitesten fortgeschritten ist das Verfahren wegen der mangelnden Umsetzung der EU-Richtlinie für die Typisierung von Pkw und kleinen Nutzfahrzeugen gemäß den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6.
Österreich habe die EU-Kommission bisher nicht darüber informiert, ob das EU-Gesetz jemals in nationales Recht umgesetzt worden sei, hieß es.
Die Frist dafür sei am 2. Jänner 2009 ausgelaufen, zwei Mahnungen seien verhallt. Die fehlende Umsetzung sei ein Verstoß gegen das EU-Grundprinzip des freien Warenverkehrs, findet die Kommission. Daher werde der Fall jetzt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) übertragen. Nur wenn Österreich die geforderten Informationen innerhalb der nächsten Wochen noch liefere, könnte von diesem Schritt abgesehen werden.
Gleichbehandlung am Arbeitsmarkt
Ein Stufe vor der Klage, also beim zweiten Mahnschreiben, ist das Verfahren wegen der ausständigen Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie. Die sollte seit gut eineinhalb Jahren gewährleisten, dass Frauen und Männer am Arbeitsmarkt die selben Rechte genießen. Darunter fallen etwa gleiches Gehalt für gleiche Leistung und Schutz vor sexueller Belästigung. Doch Österreich hinkt mit der Umsetzung hinterher, das Projekt hängt wie so häufig in den Bundesländern.
Innerhalb von zwei Monaten muss Österreich nun versuchen, das Problem zu lösen, sonst droht ebenfalls der Gang zum EuGH.
Genauso weit fortgeschritten sind Verfahren wegen fehlender EU-konformer Umweltverträglichkeitsgenehmigungen von 21 Industrieanlagen im Land, Vergabeunschärfen des oberösterreichischen Spitalsbetreibers Gespag bei der Essensbeschaffung und unverhältnismäßiger Vorgaben für den Landkauf in Tirol.
Auch die Änderung der österreichischen Bestimmungen für Patentanwälte wurde der EU-Kommission noch nicht gemeldet, warnte diese. Weil Patentanwälte in Österreich ansässig sein mussten, um hier zu praktizieren, verurteilte der EuGH die Republik im Vorjahr wegen Verstoßes gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit. Die Gesetzesänderung ist bereits unterwegs.