Die Landwirtschaft ist wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Sie sichert als Auftraggeber in einer Reihe von Branchen rund 600.000 Arbeitsplätze. Andererseits sind die rund 250.000 land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich selbst wichtiger Faktor auf dem Arbeitsmarkt.
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Da bereits heute rund zwei Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe im Nebenerwerb geführt werden - also der Hauptjob nicht in der Landwirtschaft liegt - und dieser Anteil weiter steigen wird, liegt es im Interesse der Landwirtschaft, im ländlichen Raum eine aktive Arbeitsmarktpolitik zu betreiben.
EU stellt 41 Mrd. Schilling für die Entwicklung von ländlichen Gebieten bereit
Die neue EU-Politik für den ländlichen Raum ist dabei von besonderer Bedeutung. Die mit der Agenda 2000 eingeführte 2. Säule der EU-Agrarpolitik verknüpft diese mit der Regionalpolitik. Es geht um Impulse für die Entwicklung von ländlichen Gebieten in ihrer Gesamtheit. Dafür steht eine breite Palette von Förderinstrumentarien bereit: Brüssel beteiligt sich an Projekten und Maßnahmen in Österreich bis 2006 mit knapp 41 Milliarden Schilling. Damit ist es möglich, kräftige Beschäftigungsimpulse zu geben. Eines der wesentlichen Ziele ist dabei die Verbreiterung und Verbesserung der Einkommensbasis der bäuerlichen Betriebe. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung und Nutzung neuer alternativer Beschäftigungs- und Wertschöpfungsquellen.
Für sozial, kulturell und wirtschaftlich lebendige Regionen und Dörfer
Eine zukunftsweisende Entfaltung der genannten Aktivitäten kann jedoch nur in sozial, kulturell und wirtschaftlich lebendigen Regionen und Dörfern stattfinden. Die Förderung von Diversifizierungsaktivitäten sowie die Vermarktung bäuerlicher Qualitätsprodukte wird daher durch die Unterstützung von Projekten im Bereich der Dorferneuerung und Dorfentwicklung als auch der Infrastruktur flankiert und begleitet. Abgerundet werden die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums durch Aktivitäten im Bereich der Kulturlandschaft und im Zusammenhang mit dem Schutz der Umwelt - mit dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Natur- und Landschaftshaushaltes.
Zentrales Element dieses Ansatzes ist jedenfalls die Förderung von vernetzten Aktivitäten und gemeinschaftlichen Projekten. Das heißt, die überbetriebliche agrarische Zusammenarbeit oder die Kooperation mit außeragrarischen Sektoren stellt die Grundvoraussetzung der Förderfähigkeit dar. Durch diese Kooperationen sollen letztlich Impulse für die gesamte Region entstehen, im Tourismus genauso wie in der Gastronomie, dem Lebensmittelgewerbe oder aber in den Bereichen Verarbeitung und Vermarktung von Holz.
Von alternativen Energieformen bis zu Telearbeit und Management
Als weiterer Diversifizierungsbereich wird der Sektor alternative Energieformen auf Biogas oder Biomassebasis in verschiedensten Dimensionen - z.B. Mikronetze, Biomasse-Fernwärmewerke - bleiben. Auf bäuerlicher Basis errichtete Anlagen werden weiterhin forciert gefördert werden.
Schließlich können auch Telearbeit und Telekommunikation als neue Form der Arbeitsorganisation und des Management gerade in peripheren, strukturell benachteiligten ländlichen Regionen zu einer grundlegenden Verbesserung der Lebensqualität, zur Sicherung der Beschäftigung sowie zu einem gleichberechtigten Zugang zur Arbeitswelt für alle beitragen. Bei der Realisierung der europäischen Agrarreform im Rahmen der Agenda 2000 geht es deshalb besonders auch darum, mit entsprechenden Programmen die Förderung der neuen Technologien sicherzustellen und damit einen wichtigen Beitrag zur weiteren Attraktivität des ländlichen Raums zu leisten.
"Das Land muss leben" als Teil der Maßnahmen für den Wirtschaftsstandort
Im Regierungsprogramm heißt es im Rahmen der Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich, "Das Land muss leben". Die Bundesregierung bekennt sich zu einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft in Österreich und zu einer aktiven Politik zur Stärkung des ländlichen Raumes. EU-weit soll die Landwirtschaft multifunktional, nachhaltig und wettbewerbsfähig sein, um den Aufgaben, die Landschaft zu pflegen, die Naturräume zu erhalten und einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raumes zu leisten, nachkommen zu können. Zudem muss die Landwirtschaft den Anforderungen hinsichtlich Qualität und Sicherheit der Lebensmittel, Umwelt- und Tierschutz gerecht werden können.