Mödlinger Müllabfuhr verstößt gegen Vergaberecht. | Brüssel. Erstmals seit dem EU-Beitritt Österreichs droht die Kommission Wien mit einer saftigen Geldstrafe. Denn der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die Republik im November 2005 dazu verurteilt, die Vergabe der Mödlinger Müllabfuhr an die "Mödlinger Saubermacher GmbH" neu aufzurollen. Das ist bisher aber nicht geschehen.
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Gestern, Donnerstag, hat EU-Kommission Österreich eine letzte Frist von zwei Monaten gesetzt. Dann werde der EuGH mit der Berechnung des Bußgeldes beauftragt.
Laut EU-Vergaberichtlinie müssen alle Aufträge, die ein Rechtsträger wie die Stadtgemeinde Mödling nicht selber erledigt, offen und transparent ausgeschrieben werden. Mödling hat zwar den zeitlich unbefristeten Auftrag zur Abfallentsorgung zunächst der AbfallGmbH übertragen, die zu 100 Prozent der Gemeinde gehörte. Kurz darauf - in der Sprache der Kommission gar "gleichzeitig" - wurden aber 49 Prozent der AbfallGmbH an die Saubermacher AG verkauft. Die neu entstandene Mödlinger Saubermacher GmbH erbte das unbefristete Müllentsorgungsrecht.
Keine Dienststelle
Österreich hatte nun argumentiert, dass die Vergabe nicht unter das EU-Recht falle, wenn die Gemeinde über das ausführende Unternehmen ähnliche Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle habe. Das sei mit der 51-prozentigen Beteiligung aber nicht der Fall, findet die EU-Kommission.
Ähnliche Probleme haben auch Hartberg und Kapfenberg. Dort wird aber noch verhandelt.