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Immer mehr billige Modelle machen der GmbH Konkurrenz. | Herabsetzung des Stammkapitals auf 10.000 Euro. | Wien.Der Druck auf Österreich, die GmbH-Gründung zu vereinfachen, wächst. Der Grund: In Europa locken immer mehr weitaus günstigere GmbH-Formen wie etwa die englische Limited und seit kurzem auch die deutsche Unternehmergesellschaft.
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Die heimische GmbH ist zwar mit 108.000 Firmenbucheinträgen noch immer Österreichs beliebteste Rechtsform, aber auch mit Abstand die europaweit teuerste: 35.000 Euro muss man für die GmbH-Gründung hinblättern. Immer mehr Unternehmer gründen deshalb ihre Gesellschaft im Ausland, wo der Gründungspreis niedriger ist.
Ein-Euro-GmbH auch in Deutschland
Eine große Konkurrenz stellt vor allem die britische Limited Company dar, da sie ein Stammkapital von nur einem Pfund vorsieht. In Deutschland gibt es seit vergangenem Herbst die Möglichkeit, eine GmbH mit nur einem Euro zu gründen. Diese Gesellschaften können - aufgrund der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit - auch in Österreich tätig werden.
Und nun arbeitet auch die EU mit Hochdruck an einem billigen europäischen GmbH-Modell.
Damit Österreich für GmbH-Gründungen wieder attraktiver wird, will die Regierung das Mindest-Stammkapital von 35.000 auf 10.000 Euro senken. "Diese Summe sollte bei der Gründung sofort und in bar eingezahlt werden", erklärt Sonja Bydlinski im Rahmen einer Buchpräsentation zur Neuauflage des "Österreichischen Gesellschaftsrechts" der Universitätsprofessoren Susanne Kalss, Christian Nowotny und Martin Schauer.
Strittig sind noch einige Punkte, die das Insolvenzrecht betreffen. Schließlich dürfe durch die Senkung des Mindestkapitals der Gläubigerschutz nicht ausgehöhlt werden. Hier wird man sich am deutschen Vorbild der neuen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft orientieren. Wenn der Geschäftsführer der Gesellschaft zurückgetreten ist, sollen die Gesellschafter verpflichtet werden, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den Konkursantrag zu stellen. Außerdem wird überlegt, zu Beginn des Konkursverfahrens einen Kostenvorschuss von allen Gesellschaftern einzutreiben, um die Abweisung mangels Masse zu verhindern.
Leistungen und Zahlungen an Gesellschafter, die noch kurz vor dem Konkurs erfolgt sind, sollen im Konkursverfahren zurückgefordert werden können.
Bydlinski weist im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" darauf hin, "dass diese Diskussionen noch auf Abteilungsebene stattfinden und demnach Änderungen durchaus möglich sind. Ab Ende Februar wird eine Expertengruppe, zu der alle Interessenvertretungen eingeladen werden, die Diskussion im Detail aufnehmen."
Europäische Pläne sind nicht beliebt
Gerhard Benn-Ibler, Präsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertages, sieht die Senkung des Stammkapitals und die verschärften Haftungsregeln für die Gesellschafter positiv. Eine strikte Ablehnung gibt es nur für das europäische Modell, das bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden kann. Da die Regelungen sehr unpräzise sind, fürchtet Benn-Ibler, dass sich jede Gesellschaft ihr eigenes Recht bastelt: "Eine solche Gesellschaft bringt viel Rechtsunsicherheit und noch längere Gesellschaftsverträge."