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Österreich hinterlässt in der UNO eine Spur der Menschlichkeit

Von Alexander U. Mathé

Analysen

Mit dem Jahr 2010 geht auch die zweijährige Mitgliedschaft Österreichs im UN-Sicherheitsrat zu Ende. Fragt man den durchschnittlichen Österreicher nach dem Engagement im mächtigsten Gremium der Vereinten Nationen, erhält man oft die Attribute "unnötig" und "erfolglos" als Beurteilung. Doch dieser oberflächliche Eindruck täuscht.


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Kritiker geben gerne zu bedenken, dass die wahre Macht bei den ständigen Mitgliedern, den sogenannten Permanent Five (P5: USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und China) liegt. Doch auch die nicht-ständigen Mitglieder haben in einem gewissen Ausmaß Gestaltungsmöglichkeiten. Zudem ist es - will man den Kurs beeinflussen - sicherlich besser als Beifahrer im Wagen zu sitzen, als sich mit der Rolle des Zuschauers zu begnügen. Eine gewisse "österreichische Handschrift", wie sie Außenminister Michael Spindelegger nennt, lässt sich nach zwei Jahren Arbeit erkennen, und die trägt den Zug der Menschenrechte.

Als größten Erfolg hat das Außenamt in Wien die Resolution 1894 gefeiert, die es während Österreichs turnusmäßigen Vorsitzes im Gremium im November 2009 durchsetzte. Die Resolution soll den Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten sicherstellen. Dabei musste Österreich unter Leitung von UN-Botschafter Thomas Mayr-Harting viel Fingerspitzengefühl beweisen, um auch ständige Mitglieder und solche, die regelmäßig in militärische Aktionen involviert sind, dazu zu bewegen, sich zu konkreten Maßnahmen zu bekennen. Wenn nun bei UN-Einsätzen der Schutz der Zivilbevölkerung ein Kernpunkt ist, ist dies nicht zuletzt auch Österreich zu danken.

Publikumswirksam war Österreichs Erfolg als Vorsitzender des Al-Kaida/Taliban-Sanktionenkomitees. Hier setzte Wien eine unabhängige Berufungsmöglichkeit für Personen durch, die auf der UN-Terrorliste stehen. Der Posten einer Ombudsperson wurde geschaffen und die Liste rigoros überarbeitet. Somit wurde eine juristische Lücke geschlossen. Des Terrorismus beschuldigte Menschen konnten erstmals de-listiert werden. Dies ist umso wichtiger, als Terrorismus Ermessenssache eines Landes ist. So etwas wie einen internationalen Terrorismusparagraphen, in dem die Voraussetzungen aufgelistet sind, mit denen jemand zum gesuchten Terroristen avanciert, gibt es nicht.

Neben den zwei hervorstechenden Punkten steht aber noch das, was sich dem Auge des Beobachters entzieht: die mehr als 100 Resolutionen, die erarbeitet wurden, und die Arbeit in hunderten Sitzungen, die schließlich dazu geführt haben, dass Leute vom Fach, wie Vertreter der P5, Österreich auch für seine dritte Mitgliedschaft (nach 73/74 und 91/92) im UN-Sicherheitsrat Respekt zollen.