Noch vor einem Jahr schien die österreichische Position zum Schutz seines Bankgeheimnisses komfortabel einzementiert. Wunderbar konnten sich Österreich und die Schweiz gegenseitig aufeinander ausreden, wenn es um Bewegung bei Auskünften über die jeweiligen Konteninhaber an andere EU-Länder ging. Nach der Aufweichung des Bankgeheimnisses im Fahrwasser der Wirtschafskrise könnten sich die beiden ehemals Verbündeten jetzt auf unterschiedlichen Seiten der Front wieder finden.
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Laut der Zinsbesteuerungsrichtlinie heben die Finanzminister in Wien, Luxemburg und Brüssel derzeit eine 20-prozentige Quellensteuer zu Gunsten der Herkunftsländer der Konteninhaber ein und verzichten dafür auf den regelmäßigen automatischen Austausch der vorhandenen Daten über die Konten und deren Inhaber.
Dasselbe gilt für die Nicht-EU-Länder Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra.
Erst im Jahr 2011 entfaltet die EU-Richtlinie bezüglich der Quellensteuer ihre volle Wirkung, dann soll sie auf 35 Prozent erhöht werden. Bis letzten Herbst war die Schweizer Linie, dass dann bis zu Neuverhandlungen wohl noch mindestens zwei Jahre Testphase notwendig seien, um die Auswirkungen dieser Endausbaustufe ordentlich bewerten zu können.
Doch dann kam die Wirtschaftskrise - und das Bankgeheimnis war wegen zweier Affären einer der ersten Sündenböcke, die sich große EU-Länder und die USA vornahmen. Dem damaligen deutschen Finanzminister Peer Steinbrück war die Geheimniskrämerei spätestens nach dem Steuerhinterziehungsskandal mit Liechtenstein ohnehin ein Dorn im Auge.
Nicht nur deutsche Wirtschaftskapitäne hatten Millionen am Finanzamt vorbei in dem kleinen Fürstentum geparkt. Durch eine dem Bundesnachrichtendienst verkaufte CD mit Liechtensteiner Bankdaten waren die Berliner Ermittler den Steuerhinterziehern auf die Schliche gekommen.
Die Krise schadete dem Bankgeheimnis
Die US-Behörden zwangen die Eidgenossen zur Herausgabe von Kundendaten des Schweizer Flaggschiffs UBS, deren US-Ableger wegen windiger Geschäfte ins Visier der Ermittler geraten war. Millionen, wenn nicht Milliarden, gingen ihm durch die Bankgeheimnisregelungen verloren, hatte Steinbrück daraufhin bei jedem Finanzministertreffen gewettert. Dafür habe er kein Verständnis.
Lange war er damit aufgrund der Rechtslage auf ziemlich verlorenem Posten, durch die G20-Beratungen zur Wirtschaftskrise bekam er "Zug in den Kamin", wie er selber sagte. Österreich, Luxemburg und die Schweiz erklärten sich bereit, ihr Bankgeheimnis zu lockern und bei der Amtshilfe künftig kooperativer zu sein.
So wurde eine Informationserteilung bei begründetem Verdacht auf Steuerdelikte zugesagt. Davor hatte Bern strikt zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterschieden. Nur im zweiten Fall, der etwa die Fälschung von Dokumenten voraussetzte, wurde kooperiert. Österreich half bis dahin nur, wenn bereits laufende Gerichts- oder Finanzstrafverfahren den Verdacht der ausländischen Behörden unterfütterten.
Das Ende des Schulterschlusses
Dennoch setzten die G20-Regierungschefs die drei Länder auf eine graue Liste unzuverlässiger Finanzplätze. Treibende Kraft soll damals der französische Präsident Nicolas Sarkozy gewesen sein, Steinbrücks Regierungschefin Angela Merkel habe sich nicht wirklich gesperrt, hieß es.
Inzwischen sind die Staaten wieder von der Liste. Alle drei verfügen bereits über eine ordentliche Anzahl von OECD-konformen bilateralen Abkommen für den versprochenen Informationsaustausch auf Anfrage. Doch die ursprünglichen Verbündeten haben inzwischen unterschiedliche Interessen: Denn Österreich und Luxemburg verteidigen die Reste ihres Bankgeheimnisses gegen den drohenden automatischen Informationsaustausch, der Liechtenstein, der Schweiz und den anderen europäischen Drittstaaten gemäß der geltenden Zinsbesteuerungsrichtlinie nicht droht. Sie hätten mit einem OECD-Abkommen mit der EU ihre Hausaufgaben bereits gemacht.
Siehe auch:Umkämpftes Bankgeheimnis