Pröll: "Abfuhr für EU-Kommission". | Zitterpartie um Stimme Frankreichs. | Brüssel. Nach einem Nervenkrieg um rechtliche Formalitäten verteidigte Österreich seine Genmais-Importverbote erneut gegen die EU-Kommission. Diese habe sich "das zweite Mal eine Abfuhr geholt", sagte ein zufriedener österreichischer Umweltminister Josef Pröll nach dem Treffen mit seinen EU-Kollegen.
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Schließlich stimmten nur Großbritannien, Schweden, die Tschechische Republik und die Niederlande gegen die Verbote aus Wien. Eine qualifizierte Mehrheit stellte sich hinter Pröll. Es handle sich um ein "politisches Signal an die Kommission, diese Themen nicht ständig auf- und anzugreifen", erklärte der. Bis dahin habe es "harte Verhandlungen seit zehn Uhr Früh" gegeben. Dabei hatten sich die Wackelkandidaten Spanien und Deutschland gleich am Morgen auf die Seite Österreichs gestellt. Damit hätte es bereits die nötige Mehrheit gegen die nach Juni 2005 erneut von der Kommission angestrebte Aufhebung der Importverbote für die Genmaissorten T25 und Mon810 bereits gegeben.
Hickhack um Wortlaut
Doch der Teufel lag wie so oft im Detail. Lehnen die Mitgliedsstaaten nämlich einen Vorschlag der Kommission ab, müssen sie das in einer gemeinsamen Erklärung begründen, sonst könnte die Brüsseler Behörde den Beschluss per Europäischem Gerichtshof wieder aushebeln. Und um den genauen Wortlaut dieser so genannten Ratserklärung brach unversehens eine neue Front auf. "Das kann man eigentlich keinem mehr erklären", hieß es aus Delegationskreisen.
Denn Frankreich, dass Österreich grundsätzlich zugestehen will, die mutierte Saat zu verbannen, hat dieselbe für den französischen Markt bereits 1998 zugelassen. Nun wäre es daheim für Umweltministerin Nelly Olin schwierig zu erklären gewesen, wenn sie zum Erhalt der österreichischen Verbote eine nicht hinreichend wissenschaftlich ausgeschlossene Gefahr durch die Genplanzen billigte. Denn Österreich argumentiert mit der fehlenden Risikobewertung möglicher langfristiger Risken für Mensch und Umwelt durch die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA. Die findet T25 und Mon810 unbedenklich.
Durch den Vorbehalt aus Paris drohte die mühsam errungene Mehrheit gegen den Vorstoß der EU-Kommission erneut zu platzen. Hätte sich Frankreich nämlich der Stimme enthalten, wäre es doch noch auf einen Erfolg der Brüsseler Behörde hinausgelaufen.
Die argumentiert, dass der österreichische Bann nicht WTO-konform sei und unüberschaubare Strafzahlungen winkten. Die "politische Entscheidung" der Minister sei umzusetzen, hielt Pröll dagegen. Es müsse eben überlegt werden, wie eine genkritische Einstellung einiger Länder auch innerhalb der WTO vertreten werden könne. Österreich ermögliche der Beschluss der Minister mit seiner gentechnikkritischen Linie "in die Zukunft zu segeln". Darüber hinaus sei es ein Signal für künftige Anfechtungen der Kommission von nationalen Gen-Importverboten. Über einen Mon810-Bann Ungarns entscheiden die Umweltminister im Frühjahr 2007.