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Gerichte nehmen über Gebühren mehr ein, als der Betrieb kostet.
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Wien. Ein Prozent seines Vermögens muss man als Gebühr entrichten, wenn man jemanden adoptieren will und mehr als 22.000 Euro an Vermögen besitzt. Nur die Adoption von Minderjährigen, Stiefkindern und eigenen unehelichen Kindern ist von der Gebühr befreit. Beim Ehepakt gilt derselbe Prozentsatz, auch die Grundbucheintragungsgebühr richtet sich nach dem Wert des Grundstücks. "Das kann doch nicht sein, dass für ein und dieselbe Tätigkeit unterschiedliche Gebühren entrichtet werden", echauffiert sich Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK). Gebühren dieser Art kämen einer Steuer gleich - und seien speziell in Österreich exorbitant hoch.
EU-weit einzigartig: "Dass Österreichs Gerichte mit Ausnahme des Strafvollzugs mehr über Gebühren einnehmen, als der Betrieb kostet", so Wolff im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Die überhöhten Gerichtsgebühren sind ein Teil des am Dienstag präsentierten 40. Wahrnehmungsberichtes des ÖRAK. Die Rechtsanwälte fordern darin die Sicherung des Zugangs zum Recht unter anderem durch eine Senkung der Gerichtsgebühren und Deckelung bei hohen Streitwerten. Sonst, so der ÖRAK, bestehe die Gefahr einer Zwei-Klassen-Justiz.
Keine Deckelung bei hohen Streitwerten
Speziell bei Zivilverfahren ist Österreich eines der teuersten EU-Länder. In Österreich gibt es nämlich keine Deckelung - die Gebühren bemessen sich an der Höhe des Streitwertes. "Angenommen, man bringt eine 100-Millionen-Euro-Klage ein", sagt Wolff, "dann zahlt man eine Gebühr von 1,2 Millionen Euro." Zum Vergleich: In Deutschland wäre diese mit 330.000 Euro gedeckelt, in Italien würde man gar nur 1466 Euro zahlen.
"Das Fatale daran ist, dass sich die Gebührenschraube immer fester dreht", sagt Wolff. Sind doch die Gerichtsgebühren an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Steigt dieser an, steigen die Gebühren mit - zuletzt geschehen am 1. Oktober dieses Jahres um fünf Prozent. "Damit wird der Staat zum Inflationstreiber." Die Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort leide ebenfalls darunter.
Diejenigen, die auf der Strecke bleiben, seien die sozial Schwachen. Ihnen werden zahlreiche weitere "Prügel vor die Füße geworfen", so Wolff. Etwa, wenn es um Pflichtverteidiger geht, die all jenen zur Verfügung gestellt werden, die sich selbst keinen Anwalt leisten können. "Die Behörden sind da oft sehr unkooperativ, zum Beispiel wird der Verfahrenstermin so kurzfristig anberaumt, dass sich der Anwalt gar nicht mehr mit dem Betroffenen treffen und sich nicht vorbereiten kann", sagt Wolff. "Damit wird das Recht eines jeden Einzelnen auf ein faires Verfahren untergraben." Dieses Recht werde auch jenen Häftlingen genommen, die verlegt werden, ohne den Verfahrenshelfer darüber zu informieren. "In einem konkreten Fall hatte der Rechtsanwalt bereits einen Dolmetsch zur Justizanstalt bestellt - als beide zu dem ausgemachten Termin erschienen, war der Häftling aber gar nicht mehr da", sagt Wolff.
"Neuer Ressortchef sollte Justizbetrieb kennen"
Doch nicht nur Mängel im Bereich der Verfahrenshilfe, sondern auch Verfahrensverzögerungen erschweren laut Rechtsanwalts-Wahrnehmungsbericht den Zugang zum Recht. Ein Obsorgefall etwa hatte fünf Jahre lang gedauert - die Kinder waren am Ende volljährig.
Laut ÖRAK besteht akuter Handlungsbedarf. Vor allem auch deshalb, weil er gewisse Punkte - wie die soeben genannten - seit Jahren beanstandet und noch immer nichts passiert ist. Hoffnung legt Wolff auf den neuen Ressortchef. Wünschenswert sei "jemand, der den Justizbetrieb kennt".

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