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"Österreichische Lösung" mit Lücken

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

Grundsätzliches Verbot ab 2009 mit vielen Ausnahmen. | Strafen auch für Gäste vorgesehen. | Wien. Österreichs Wirte dürfen aufatmen. Wollen sie ihren Gästen das Rauchen im Lokal erlauben, brauchen sie nicht in gesetzliche Grauzonen ausweichen, wie ihre Kollegen andernorts (siehe Artikel unten rechts). Zwar gilt ab 2009 ein grundsätzliches Rauchverbot in der Gastronomie, doch die Koalition hat sich am Dienstagabend auf eine - wie angekündigt - "österreichische Lösung" geeinigt und diese lässt den Freunden des blauen Dunstes gewisse Freiräume.


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So dürfen Wirte räumlich abgeschlossene Raucherbereiche einrichten. Allerdings: Die Raucherzone darf nicht der Hauptraum des Lokals sein und muss von den Verabreichungsplätzen her kleiner sein als der Nichtraucherbereich.

Bei Lokalen mit einem Gästebereich von 49 bis 80 Quadratmeter gilt das Rauchverbot dann nicht, wenn eine räumliche Trennung aus rechtlichen (baupolizeilichen oder denkmalpflegerischen) Gründen nicht möglich ist. Dabei wird jedes Lokal, das eine Ausnahme vom Rauchverbot will, einzeln durch die jeweils zuständige Behörde geprüft. Welches Amt das sein wird (Feuerpolizei, Denkmalamt etc.), muss noch festgelegt werden.

Warnhinweise wie bei Zigarettenpackungen

Am einfachsten haben es Wirte von Beisln bis 50 Quadratmeter. Sie entscheiden selbst, ob sie in ihrem Lokal das Rauchen gestatten. In jedem Fall sind Raucherlokale und -bereiche klar zu kennzeichnen - "durch Warnhinweise vergleichbar den Zigarettenpackungen", wie es heißt.

Das neue Rauchverbot gilt ab 1. Jänner 2009. Übergangsfristen gibt es keine. Nur für bauliche Maßnahmen gilt eine Schonzeit bis 1. Juli 2010.

Als Bedingung für diese Ausnahmen zur Tabakgesetznovelle, auf die sich Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky und Sozialminister Erwin Buchinger geeinigt haben, müssen erst jene kollektivvertraglichen Änderungen vereinbart werden, die die Sozialpartner am Montag vorgestellt haben (siehe Grafik).

Wer sich nicht an das Rauchverbot hält, soll kräftig zur Kasse gebeten werden. Dies betrifft sowohl die Inhaber (2000 bis 10.000 Euro Strafe wegen Nichtdurchsetzung), als auch die Gäste (100 bis 1000 Euro wegen Nichteinhaltung).

Die Einigung zur Novelle sei eine "gute österreichische Lösung", resümierte Kdolsky am Mittwoch zufrieden. Die Wahlfreiheit sei bei maximalem Nichtraucherschutz gewahrt. Ein radikales Rauchverbot wäre ein zu großer Eingriff in die Selbstverantwortung der Menschen gewesen, sagte die Ministerin. "Einen Paradigmenwechsel erzeugen wir nicht durch Verbote, sondern durch Überzeugungsarbeit", so Kdolsky.

Ärzte unzufrieden: "Völlig ungeeignet"

Auch ihr Verhandlungspartner Buchinger kann mit dem Kompromiss gut leben und drängt nun auf eine rasche Umsetzung. Selbst SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser, die noch Ende März für ein totales Rauchverbot eingetreten war, sprach nun von einem richtigen Schritt. Zwar hätte sie sich mehr gewünscht, doch das Erreichte sei, "gemessen an dem, was in den letzten Jahren alles nicht passiert ist, ein Fortschritt."

Erwartungsgemäß unzufrieden reagierten die Ärzte auf die Einigung. Sie sei "bürokratisch und schwer zu durchblicken", kritisierte Ärztekammerpräsident Walter Dorner. "Gebraucht wird ein generelles Rauchverbot, wie es auch die EU-Gesundheitskommissarin fordert", so Dorner. Die ausverhandelten Maßnahmen seien "völlig ungeeignet, die Bevölkerung vor den gefahren des Passivrauchens zu schützen", hieß es.

Grünen-Gesundheitssprecher Kurt Grünewald hält es für fraglich, ob die Trennung von Raucher und Nichtraucherbereichen tatsächlich funktioniert. Er fordert daher eine Evaluierung des Gesetzes binnen eines Jahres.

Zufrieden sind hingegen die Wirte. Die Einigung nehme auf die Situation der kleinen Betriebe Rücksicht, sagte Helmut Hinterleitner, Gastronomiefachverbandsobmann in der Wirtschaftskammer. Allerdings fordert er Nachverhandlungen. So sei etwa die Festlegung, dass der Hauptraum des Lokals der Nichtraucherraum sein müsse, zu eng gehalten. Zudem soll neben rechtlichen Gründen auch "wirtschaftliche Unzumutbarkeit" als Ausnahmegrund anerkannt werden. Letztlich seien die Strafandrohungen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern völlig überzogen, so Hinterleitner.