Als im Herbst 2009 bekannt wurde, dass Mitarbeiter am Bezirksgericht Dornbirn - darunter eine Richterin - über Jahre hinweg Testamente zu ihren Gunsten gefälscht hatten, erklärte ein Sprecher des Landgerichts Feldkirch, dass man bei aller nötigen Kontrolle in der täglichen Arbeit doch darauf angewiesen sei, seinen Mitarbeitern vertrauen zu können. Mit dem Vertrauen ist es aber halt so eine Sache: Es wird nur allzu oft missbraucht. Umso schwerer wiegt der Vertrauensmissbrauch, wenn er von einer Instanz wie der Justiz ausgeht. | Ein frappanter Fall von missbrauchtem Vertrauen ist auch die aktuelle Geschichte mit jenen 23 Justizbediensteten, die gegen Bezahlung einer Kreditinformationsfirma, einer sogenannten Kreditauskunftei, bereitwillig Informationen aus dem Exekutionsregister zuschanzten.
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Die Causa gibt aus mehreren Gründen zu denken. Erstens waren es keine Einzeltäter, sondern fast zwei Dutzend Personen, die da über Jahre hinweg am Werk waren. Dass es Unrecht war, was sie taten, muss ihnen bewusst gewesen sein. Das Ganze klingt fast nach Bildung einer kriminellen Organisation.
Zweitens stellt sich die Frage, wieso alle Justizbediensteten frei auf das Exekutionsregister zugreifen konnten. Hier hat man schnell reagiert und einen Riegel vorgeschoben. Trotzdem bleibt ein gewisses Unbehagen, denn es knüpft sich die nächste Frage daran: Wer hat alles worauf Zugriff?
Es gibt viele sensible Daten, und offensichtlich auch nicht wenige, die bereit sind, diese gegen Geld auch herauszurücken. Klar, Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist bekanntlich besser. Daher sollten Nutzungsrechte auf jene beschränkt sein, die sie wirklich brauchen. Abfragen müssen nachvollziehbar sein. Die Kontrolle sollte jedoch nicht auf die Technik beschränkt sein. Es ist immer gut, wenn auch ein Vorgesetzter ein Auge auf seine Mitarbeiter hat.
Dies und die Einschränkung des Zugangs zu Daten ist kein Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Mitarbeitern, sondern eine berechtigte Vorsichtsmaßnahme. Denn - um ein weiteres abgedroschenes Sprichwort zu bemühen - Gelegenheit macht Diebe.
Was die verdächtigten Justizbeamten angeht: Sollte sich der Verdacht gegen sie bestätigen, sind sie mit aller Strenge zu bestrafen. Der Staat darf ein Verkommen der Moral bei seinen Bediensteten nicht dulden - erst recht nicht in der Justiz. Die Beamten bilden das Rückgrat des Staates. Daher hängt seine Integrität auch von der Integrität seiner Mitarbeiter ab.