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ÖVP für ein Verbot der Sterbehilfe in Verfassungsrang

Von Petra Tempfer

Politik

"Ausbau von palliativer Pflege | statt Tötung auf Verlangen."


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Wien. "In Österreich verankern wir nun den Tierschutz als Staatszielbestimmung, was durchaus begrüßenswert ist. Aber wo bleibt die Menschenwürde?", fragte ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg am Mittwoch und forderte die Festschreibung der Menschenwürde in der Verfassung. "Das Recht auf Leben und Sterben in Würde und das Verbot der Tötung auf Verlangen soll verfassungsrechtlich abgesichert werden." Ein Grundsatzpapier gegen die Sterbehilfe und für den Ausbau palliativer Pflege und Hospiz sei bereits verfasst. Es soll dieser Tage an den Koalitionspartner weitergegeben werden - Huainigg hofft auf eine Einigung noch diese Legislaturperiode.

Konkret geht es dabei um das Festhalten am Verbot der aktiven Sterbehilfe. Liegt jemand im Sterben, soll man das zwar zulassen - die Betroffenen sollen aber nicht gegen ihren Willen weiterbehandelt werden. Vielmehr müsse durch palliative Schmerzbehandlung und Bekämpfung der Symptome das Leiden gelindert werden. "Wir erleben im Hospiz, dass der Wunsch zu sterben verschwindet, wenn die Menschen adäquat begleitet werden", ergänzte Robert Oberndorfer, Geschäftsführer der Caritas Socialis.

Erweiterung des Pflegefonds

Bereits seit 2001 gibt es in Österreich einen Allparteienkonsens, am aktiven Verbot der Sterbehilfe festzuhalten und die humane Sterbehilfe und Hospizbewegung zu fördern. "Seitdem ist viel passiert", so Huainigg - vor wenigen Wochen etwa wurde die Aufnahme mobiler Hospiz- und Palliativbetreuung in den Pflegefonds beschlossen.

Schon vor elf Jahren, im März 2002, war die Familienhospizkarenz geschaffen worden, die es Arbeitnehmern ermöglicht, sich für die Begleitung sterbender Angehöriger vorübergehend ganz oder teilweise karenzieren zu lassen. Das neue Patientenverfügungsgesetz folgte: Seit 2006 ermöglichen verbindliche Patientenverfügungen, dass bestimmte medizinische Behandlungen auch dann ausgeschlossen werden, wenn man sich selbst nicht mehr dazu äußern kann. Kurz darauf wurde das Sachwalterschaftsrecht erneuert. In einer "Vorsorgevollmacht" kann nun jeder festlegen, wer ihn im Falle psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung vertreten soll. In einer "Sachwalterverfügung" kann der Betroffene auch beeinflussen, wen das Gericht als Sachwalter bestellt.

"Das waren wichtige Schritte", sagte Huainigg - aber nur Mosaiksteinchen. Er forderte eine flächendeckende Versorgung im Hospizbereich. Zudem müssten der Aufbau der Kinderhospizarbeit unterstützt, die Hospiz- und Palliativversorgung in die Langzeitpflege integriert und die Finanzierung gesichert werden.

Forderungen, die zwar auch die SPÖ unterstützt - ob sie in der Verfassung verankert werden sollen oder die derzeitige Regelung ausreicht, "muss man sich aber erst anschauen", sagte SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig zur "Wiener Zeitung". Noch kenne sie das Grundsatzpapier der ÖVP nicht.

Zentrale Rolle der Ausbildung

Die Grünen halten indes ein Verbot der Sterbehilfe in der Verfassung für nicht zielführend. Vielmehr müssten gesetzliche Grundlagen für eine bundeseinheitliche Palliativ- und Hospizversorgung geschaffen werden.

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle begrüßte Huainiggs Initiative und verwies in einer Aussendung auf die zentrale Rolle der Medizinischen Universitäten im Bereich der palliativmedizinischen Forschung und Versorgung. Die Leistungen in diesem "vergleichsweise jungen Forschungsbereich" sollen weiter gestärkt werden, betonte er.