Der Präsident/die Präsidentin des Rechnungshofes wird im Juni-Plenum für zwölf Jahre gewählt. Davor können alle Parlamentsparteien zwei Kandidaten/Kandidatinnen für ein öffentliches Hearing nominieren.
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Die nächste wichtige Wahl steht nun im Plenum des Nationalrates vor der Tür: Der Präsident/die Präsidentin des Rechnungshofes wird auf zwölf Jahre, also bis 2028, gewählt. Ein neues Verfahren bei der Wahl stärkt die Rolle der Opposition. Denn es wird im Vorfeld der Wahl ein öffentliches Hearing im Parlament geben. Somit ist größtmögliche Transparenz bei der Besetzung dieser wichtigen Funktion gegeben. Das Hearing wird in einer informellen, öffentlichen Sitzung am 8. Juni erfolgen. Jede Fraktion darf nun bis 3. Juni zwei Kandidaten vorschlagen. Das Hearing, für das pro Kandidat eine Stunde vorgesehen ist, wird in alphabetischer Reihenfolge stattfinden. Jeder Kandidat/jede Kandidatin kann hier die fachliche Einigung in einer Präsentation beweisen, im Anschluss daran folgen zwei Fragerunden der sechs Fraktionen.
Die Sitzung des Hauptausschusses, in der ein gemeinsamer Wahlvorschlag für den Beschluss im Plenum erstellt wird, wird am 9. Juni stattfinden. Laut Gutachten der Parlamentsdirektion darf dem Plenum nur ein Kandidat/eine Kandidatin vorgeschlagen werden. Wichtig dabei ist der ÖVP, dass es sich um eine freie Abstimmung handelt. Die Wahl im Nationalrat wird noch im Juni-Plenum erfolgen, sodass der neue Präsident/die neue Präsidentin das Amt wie geplant am 1. Juli antreten kann.
Dass die Wahl des neuen Präsidenten/der neuen Präsidentin transparent ist, hat enorme Bedeutung, weil der Rechnungshof ein wichtiger Pfeiler der parlamentarischen Kontrolle ist. Dazu ist hervorragendes Wissen um den parlamentarischen Ablauf beim neuen Präsidenten/der neuen Präsidentin notwendig, damit die gute Zusammenarbeit zwischen Rechnungshof und Parlament fortgesetzt werden kann.
Und der Präsident/die Präsidentin des Rechnungshofes muss eingehende Kenntnis des gesamtstaatlichen Gefüges, angesichts der komplexen Verbundenheit der Finanzströme, besitzen. Denn die Kernaufgabe des Rechnungshofes ist das Prüfen und Beraten: Der Rechnungshof überprüft auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, ob mit den zur Verfügung gestellten Mitteln sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig umgegangen wird. Wann und wen der Rechnungshof prüfen darf und muss ist im Rechnungshofgesetz von 1948 geregelt: So wird also die Gebarung des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände, Gemeinden und anderer durch Gesetz bestimmter Rechtsträger geprüft.
Eine persönliche und fachliche Unabhängigkeit des Präsidenten/der Präsidentin ist also unabdingbar, auch wegen der vielen Sonderaufgaben, die der Rechnungshof zusätzlich durchzuführen hat. Und vielleicht gelingt ja beim Rechnungshof, was bei der Bundespräsidentschaftswahl nicht möglich war: Dass eine Frau in Zukunft an der Spitze stehen wird. Darum habe ich schon vor Wochen Irmgard Griss gefragt, ob nicht sie sich für dieses wichtige Amt zur Verfügung stellen möchte.