Zum Hauptinhalt springen

ÖVP nur für Teiländerungen

Von Alexandra Grass

Politik

Innerhalb der ÖVP scheint sich der steirische Klubobmann Christopher Drexler mit seiner Forderung nach einer Eingetragenen Partnerschaft für Gleichgeschlechtliche nicht durchsetzen zu können. Die eigens für diese Frage eingerichtete Arbeitsgruppe kann sich eine Gleichstellung lediglich in einzelnen Bereichen vorstellen.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 20 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Kommende Woche wird sich die ÖVP gleich zweimal mit der Gleichstellung Gleichgeschlechtlicher befassen: Für Dienstag ist eine letzte Sitzung der Arbeitsgruppe geplant, Mittwoch wird das Thema im Parteivorstand behandelt. Änderungen wird es vermutlich nur in Bereichen wie Mietrecht oder Konkursordnung geben. ÖVP-Generalsekretär Reinhold Lopatka kündigte zuletzt ebenso Nachteile an: So soll künftig auch hier das Partnereinkommen auf die Notstandshilfe angerechnet werden. Trotzdem hofft Drexler auf eine "vernünftige Formulierung, selbst wenn man sich im Moment nicht dazu durchringen kann, das offensiv anzupacken".

Die Grünen sind überzeugt, dass bei einer Freigabe der Abstimmung im Parlament eine klare Mehrheit für eine Gleichstellung wäre.

Tags zuvor hatte sich schon Ministerin Karin Miklautsch zum Thema geäußert. Dabei verwies sie darauf, dass es sich "nicht um eine justiz-, sondern um eine gesellschaftspolitische Frage" handle. Es liege daher nicht in der Hand der Justizministerin, "allein zu entscheiden, ob ein solches Rechtsinstitut eingeführt werden soll, bevor die öffentliche Diskussion einen Stand erreicht hat, der einen solchen Schritt sinnvoll und für die Bevölkerung akzeptabel erscheinen lässt." Legislative Schritte plane sie keine. Noch jüngst hatte Miklautsch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe in Aussicht gestellt.

Umfragen hatten zuletzt aber eine breite Zustimmung der Bevölkerung zur Gleichstellung gezeigt. "Nicht die mangelnde Akzeptanz durch die Bevölkerung, sondern die mangelnde Akzeptanz in den Regierungsparteien" sei der Grund für die Absage, stellte Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda, fest. Sehr wohl sei das Thema eine justizpolitische Frage. Die Plattform gegen § 209 beklagt außerdem, dass der § 207b StGB, die 2002 eingeführte Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209, immer noch nahezu ausschließlich gegen homosexuelle Kontakte angewandt werde.