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ÖVP prüft Regelung für Deserteure aus der Wehrmacht

Von Brigitte Pechar

Politik

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Am 15. Mai beschließt der Deutsche Bundestag eine kollektive Rehabilitierung der NS-Militärjustizopfer. Gestern signalisierte ÖVP-Sozialsprecher Gottfried Feurstein Bereitschaft, eine mögliche Benachteiligung von Deserteuren aus der Wehrmacht in der Pensionsversicherung zu beseitigen. Zunächst solle geprüft werden, ob Deserteure, die von der NS-Militärjustiz zu Haftstrafen verurteilt wurden, nicht unter das Opferfürsorgegesetz fallen. Deserteure, die von der NS-Justiz zu Haftstrafen in Gefängnissen oder Konzentrationslagern verurteilt worden sind, haben bis heute keinen Anspruch auf Anrechnung dieser Zeiten in der Pensionsversicherung. Bisher hat der Nationalfonds nur drei Deserteuren eine Entschädigung zugesprochen. Maria Fridsche, die in einem Forschungsprojekt im Auftrag des Wissenschaftsministeriums die rechtliche Rehabilitation der Opfer der NS-Militärjustiz vorbereiten soll, schätzt, dass rund 1.800 österreichische Deserteure verurteilt und davon 1.300 getötet worden sind.