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ÖVP und Grüne drohen SPÖ beim Parteiengesetz mit Alleingang

Von Martina Madner

Politik

Laut Regierungsparteien war das Parteiengesetz auf Schiene. Die SPÖ will weitere Verhandlungen.


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Eigentlich sollte das Parteiengesetz kommende Woche im Nationalrat mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Um eine solche zu erreichen, müssen ÖVP und Grüne entweder die SPÖ oder FPÖ überzeugen, für den Vorschlag zu stimmen.

Erstere folgte - wie die Neos, deren Stimmen allerdings nicht ausreichen - der Einladung von Sigrid Maurer, Klubobfrau der Grünen und dem ÖVP-Abgeordneten Andreas Ottenschläger, über das Gesetz zu verhandeln. Die Regierungsparteien sind wiederum den Änderungswünschen der SPÖ und der Neos weitgehend gefolgt. Und dann kam es zum "No-Go" (O-Ton Maurer) der SPÖ. Sie verlangte auch die Bestätigung der amtierenden Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker per Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, um dem Gesetzesvorschlag der Regierung zuzustimmen - eine Bedingung, die nach derzeitiger Rechtslage nicht erfüllt werden kann.

Die Regierungsparteien zeigten sich erst irritiert, dann verärgert - drohten der SPÖ damit, jene Teile des Gesetzesvorschlags für die es keine Zweidrittelmehrheit im Parlament braucht, gegebenenfalls am Donnerstag im Nationalrat mit den anderen Oppositionsparteien, aber eben ohne die Sozialdemokratie zu beschließen. Am Montag ist das Gesetz jedenfalls Thema im Verfassungsausschuss.

Erfüllbare SPÖ-Wünsche

Der bereits im April vorgestellte Gesetzesvorschlag von ÖVP und Grünen sieht Prüfrechte für den Rechnungshof vor, sollte er Unregelmäßigkeiten im Rechenschaftsbericht der Parteien, welcher mit der Bilanz eines Unternehmens vergleichbar ist, vermuten - bislang musste er dafür Wirtschaftsprüfer beauftragen. Das wäre laut Antrag der Regierungsparteien "im Falle konkreter Anhaltspunkte für Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten des Rechenschaftsberichts oder des Wahlwerbungsberichts oder bei einem begründeten Verdacht eines Verstoßes" gegen das Gesetz möglich.

Neben schärferen Sanktionen und geringeren Beträgen, ab denen Spenderinnen und Spender namentlich genannt werden sollen, müssten den schwarz-grünen Plänen gemäß künftig nicht nur Bundes- und Landespartei, sondern auch Bezirks- und Gemeindeebene Einnahmen und Ausgaben veröffentlichen. Auch für Vorfeldorganisationen der Parteien beispielsweise über Vereinskonstruktionen sollte ein Umschiffen der Transparenzregeln künftig nicht mehr möglich sein.

Die SPÖ ging kurz darauf mit ihren fünf Hauptforderungen an die Öffentlichkeit: Sie reichten von der Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Rechnungshofes mit Zweidrittelmehrheit im Nationalrat über die Veröffentlichung von Studien und Umfragen der Ministerien inklusive der Kosten bis hin zur Möglichkeit, dass künftig fünf und nicht erst 20 Abgeordnete eine Sonderprüfung beantragen können.

Es waren offenbar keine unerfüllbaren Bedingungen für ÖVP und Grüne. "Die können wir grosso modo alle erfüllen", sagt der ÖVP-Abgeordnete Andreas Ottenschläger im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

"Völlig absurde" Lex Kraker

Und dann kam die SPÖ, konkret Vizeklubobmann Jörg Leichtfried, mit der Forderung daher, dass der neue Bestellmodus mit Zweidrittelmehrheit unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes gleich zur Anwendung kommen solle. In der Praxis würde das bedeuten, dass man Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker, die bereits sechs von insgesamt zwölf Jahren im Amt ist, absetzen müsste.

Damit Kraker erneut antreten könnte, reicht allerdings nicht einfach eine Neuwahl aus, denn das Gesetz sieht keine Wiederwahl vor. Man müsste also ein eigenes Gesetz - eine Lex Kraker - dafür schaffen.

Wiederwahlen seien allerdings nicht nur in Krakers Fall, sondern generell nicht sinnvoll, erklärt Ottenschläger. Und zwar aus zwei Gründen: Die Gesetze sehen erstens bewusst zwölf Jahre für die Periode der Präsidentin oder des Präsidenten vor, "damit er oder sie unabhängig arbeiten kann". Dass die Wiederwahl ausgeschlossen ist, sei "ein zweiter Garant für Unabhängigkeit, weil die Person im Amt nicht auf eine Mehrheit für eine Wiederwahl schielen muss", sagt Ottenschläger.

Verhandlungen am Montag

Die Absetzung Krakers sei eine "völlig absurde Bedingung" richtete die grüne Klubobfrau Maurer der SPÖ via Ö1-Interview verärgert aus. Bei der Wahl Krakers 2016 hatte Maurer, damals noch einfache Abgeordnete der Grünen, dem damaligen ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka einen "heuchlerischen Coup" vorgeworfen. Der damalige FPÖ-Chef Heinz Christian Strache sagte vor Journalisten, dass die ÖVP ihm signalisiert habe, für die FPÖ-Kandidatin Helga Berger zu stimmen. Um diese Wahl zu verhindern, hatte die SPÖ doch zähneknirschend der ÖVP-Kandidatin Kraker zugestimmt. Vor ihrer Tätigkeit im Landesrechnungshof der Steiermark arbeitete sie ein gutes Jahrzehnt im Büro des am Montag scheidenden steirischen Landeshauptmanns Hermann Schützenhöfer (ÖVP).

Leichtfried selbst stand der "Wiener Zeitung" am Freitag nicht für ein Gespräch zur Verfügung. Um eine extrem verspätete Retourkutsche dürfte es sich allerdings nicht handeln. Der SPÖ-Vizeklubchef ließ auf Twitter wissen, dass Margit Kraker als Rechnungshofpräsidentin "vollkommen außer Streit" stehe. Die SPÖ Forderungen begründete er damit, dass bei einer Kompetenzerweiterung auch der Legitimationsgrad für die Spitze des Rechnungshofs erhöht werden sollte. Am Freitag wurde diese Position auch vom SPÖ-Klub bekräftigt und dass die Sozialdemokratie für weitere Verhandlungen zur Verfügung stehe.

Diese werden ÖVP und Grüne zwar auch am Montag im Verfassungsausschuss zwar führen. Maurer sagt allerdings auch, dass die Regierungsparteien notfalls "eine einfachgesetzliche Lösung suchen werden", denn: "Das Parteiengesetz sei ein ganz wichtiger Meilenstein in Richtung sauberer Politik." Auch Politikwissenschafter Hubert Sickinger bestätigte via Twitter, dass die Reform des Parteiengesetzes auch ohne die SPÖ-Zustimmung "übrigens nicht gescheitert" sei: "Für die Kernpunkte der geplanten Reform sind Verfassungsänderungen nämlich nicht notwendig", ließ er da wissen. Nur dafür um ein Parteienregister zu schaffen, sei eine verfassungsrechtliche Grundlage - und damit die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ - notwendig.