Haftungsfragen wegen einer unzureichenden Beratung. | Keine Probleme bei ausreichenden Reserven. | Jahrelang war der Fremdwährungskredit der Verkaufsschlager für Häuslbauer. Billige Zinsen, Rückzahlung des Kapitals erst nach Jahrzehnten und Aufbau eines saftigen Tilgungsträgers. Dieser wird meistens parallel in Form von Lebensversicherungen oder Wertpapieren angespart, um die Kreditsumme am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen.
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Fremdwährungskredite waren bislang nicht nur ein gutes Geschäft für die Kreditnehmer. Auch die Banken haben am Kredit und an der Vermittlung der Tilgungsträger gut verdient. Doch dann kam die Finanzmarktkrise, und die hat die Risken und Tücken der Konstruktionen offengelegt.
Die Aufwertungen der Fremdwährung, vor allem des Schweizer Franken, ließen die aushaftende endfällige Kreditsumme ansteigen. Die monatlichen Zinszahlungen stiegen, und die Tilgungsträger verfielen im Kurs. Deckungslücken taten sich auf. Gefährlich für die Kreditnehmer, gefährlich auch für die Banken.
Die Finanzmarktaufsicht empfahl, keine Fremdwährungskredite mehr zu vergeben. Einige Banken nutzten die Gunst der Stunde und machten ihren Kunden in vermeintlichen Beratungsgesprächen Vorschläge zu Vertragsänderungen.
Die Refinanzierungkosten der Bank hätten sich verändert, daher wolle man einen "Refinanzierungskostenaufschlag" auf den Zins vereinbaren. Da die Tilgungsträger schwächeln, möge der Kunde den Kredit zum Teil vorzeitig rückführen oder aber Tilgungsträger verstärkt bedienen. In einigen Fällen wurde der Buchverlust der Kunden durch die Zwangskonvertierung des Kredites in Euro realisiert. In diesen Fällen haben die Kreditnehmer nunmehr am Ende der Laufzeit mehr zurückzuzahlen als bei Kreditaufnahme.
Die Banken hatten diese Maßnahmen auch im Kleingedruckten ihrer Kreditverträge vorgesehen. Freilich kann man über die Gesetzeskonformität solcher Klauseln streiten. Die Klauseln sind über weite Strecken intransparent und - jedenfalls in der weiten Anwendung - auch sachlich nicht gerechtfertigt.
Kunden unter Druck
Auch die Banken vertrauten den Klauseln selbst nicht so ganz. Daher wurden Kunden dazu gebracht, einvernehmliche Vertragsänderungen abzuschließen. Nicht ganz ohne die Drohung, ansonsten den Kredit zu konvertieren oder gar sofort fällig zu stellen.
Das Problem bei der Beratung von Kreditnehmern bei Fremdwährungskredit-Konstruktionen ist, dass man nie alle Fälle über einen Kamm scheren kann. Man muss sich vielmehr jeden Einzelfall genau ansehen, um zu klären, was man dem Kreditnehmer konkret raten kann. Es gibt Kreditnehmer mit ausreichenden Reserven, die problemlos auf die Vorteile der Fremdwährung spekulieren könnten; wenn man denen den Kredit konvertiert, zerstört man das ursprünglich geplante Geschäft.
Es gibt andererseits aber Kreditnehmer, die in Euro nie kreditwürdig gewesen wären. Hier wird man Strategien suchen müssen, wie man aus den Risken entkommt und nicht zum Fall für die Schuldnerberatung wird. Man wird sich in solchen Fällen auch fragen müssen, ob nicht der Berater beziehungsweise die Bank für falsche oder unzureichende Beratung haftet.
Die Konsumentenberatungen sind gefordert, zum Teil auch überfordert. Zur Rettung der Situation sind generelle Lösungen mit den Banken genauso wichtig wie die finanzielle Stärkung der Beratungseinrichtungen. Nur so kann vermieden werden, dass viele Häuslbauer am Lebensabend ihr Haus der Bank übergeben müssen und im Privatkonkurs enden.
Der Autor ist Leiter des Bereiches Recht im Verein für Konsumenteninformation.
Ein Fremdwährungskredit ist ein Darlehen, das in ausländischer Währung aufgenommen wird und auch in dieser zurückzuzahlen ist. Dadurch kann man durch günstige Zinsen in anderen Währungen profitieren.